Sachverhalt:
Das Programm der
Städtebauförderung muss jährlich fortgeschrieben werden. Der Gemeinderat
bestätigt mit seinem Beschluss, dass die geplanten Maßnahmen in der Planung
soweit fortgeschritten sind, dass diese auch tatsächlich wie geplant umgesetzt
werden können.
Für 2022 ist die
Fortführung der Sanierungsberatung und die Entwicklung eines Spiel-, Sport-,
Freizeit- und Gesundheitszentrums im Bereich der Häfner-Ohnhaus-Straße bis in
Planung befindlichen neuen Kultur- und Sporthalle vorgesehen.
Für das Projekt
Sanierung Forsthaus mit Nebengebäuden werden nun keine Mittel mehr in der
Städtebauförderung beantragt, da lt. Beschluss des GR v. 31.01.2022 keine
zeitnahe Umsetzung geplant ist.
Das Kommunale
Förderprogramm des Marktes Schöllkrippen wurde bereits im Jahr 2021 bis zum
Jahr 2022 verlängert. Die Förderhöhe bleibt mit 30 % der förderfähigen Kosten,
maximal jedoch 10.000 € unverändert.
Die
Bedarfsmitteilung gestaltet sich dementsprechend wie folgt:
Beschluss:
Die
Bedarfsmitteilung für das Programmjahr 2022 der Städtebauförderung -Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere
gestalten- wird gebilligt.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
17 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |