Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Programm der Städtebauförderung muss jährlich fortgeschrieben werden. Der Gemeinderat bestätigt mit seinem Beschluss, dass die geplanten Maßnahmen in der Planung soweit fortgeschritten sind, dass diese auch tatsächlich wie geplant umgesetzt werden können.

 

Für 2022 ist die Fortführung der Sanierungsberatung und die Entwicklung eines Spiel-, Sport-, Freizeit- und Gesundheitszentrums im Bereich der Häfner-Ohnhaus-Straße bis in Planung befindlichen neuen Kultur- und Sporthalle vorgesehen.

 

Für das Projekt Sanierung Forsthaus mit Nebengebäuden werden nun keine Mittel mehr in der Städtebauförderung beantragt, da lt. Beschluss des GR v. 31.01.2022 keine zeitnahe Umsetzung geplant ist.

 

Das Kommunale Förderprogramm des Marktes Schöllkrippen wurde bereits im Jahr 2021 bis zum Jahr 2022 verlängert. Die Förderhöhe bleibt mit 30 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000 € unverändert.

 

Die Bedarfsmitteilung gestaltet sich dementsprechend wie folgt:


Beschluss:

Die Bedarfsmitteilung für das Programmjahr 2022 der Städtebauförderung -Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten- wird gebilligt.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

17

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0