Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat im Zuge der Haushaltsberatung 2021 den Beschluss gefasst, das Vorhaben in Anbetracht der finanziellen Situation und des erheblichen Bewirtschaftungsaufwandes nicht in Eigenregie durchzuführen, sondern die Schaffung bezahlbaren Wohnraumes für das Areal am Forsthaus an eine externe Gesellschaft zu übertragen.

 

Daraufhin wurde in der Gemeinderatssitzung am 29.03.2021 die Möglichkeit einer Projektrealisierung durch die Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises (WLA) von Kreiskämmerer und Geschäftsführer der WLA, Herrn Florian Stein vorgestellt.

 

Zwischenzeitlich wurde weitere Gespräche geführt und weitere Informationen zum organisatorischen Ablauf eingeholt. Nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken ist es möglich und für die WLA förderfähig, den Siegerentwurf aus dem in 2020 durchgeführten Architektenwettbewerb, durch Anpassung der Wohnungsgrößen umzusetzen.

 

Beschließt der Gemeinderat den Beitritt zur WLA, wird eine Teilfläche des baureifen Grundstücks am Forsthaus (Fl.-Nr. 2303, Gemarkung Schöllkrippen) i. H. des Bodenrichtwertes eingebracht. Der Markt Schöllkrippen wäre somit Gesellschafter der WLA.

 

Im Gremium werden die Vorteile des Wohnraumprojektes sowie der Betritt zur Wohnbaugesellschaft des Landkreises Aschaffenburg nochmals erörtert. Die Frage zur Größe der einzubringenden Teilfläche aus der Fl.-Nr. 2303 ist noch offen.


Beschluss:

Der Markt Schöllkrippen beschließt den Beitritt zur Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Aschaffenburg (WLA) und bringt die Teilfläche aus Fl.-Nr. 2303, Gemarkung Schöllkrippen als Gesellschaftsanteile ein. Der Siegerentwurf aus dem Architektenwettbewerb soll realisiert werden.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0