Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Bauherren beantragten mit Planungsunterlagen vom 24.02.2022 (Eingang am 08.03.2022) die Erteilung einer Baugenehmigung bezüglich des Neubaus einer Käserei auf dem Grundstück Flur Nr. 6095 („Im Langenborn“) der Gemarkung Schöllkrippen.

 

Es ist geplant, eine Käserei an den genehmigten Ziegenstall mit Melkhaus anzubauen. Die Planungen wurden bereits mit dem Landratsamt Aschaffenburg als Genehmigungsbehörde vorabgestimmt. 

 

Im vorliegenden Fall ist folgendes festzustellen:

 

Das Bauvorhaben liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, weshalb die Bebauung nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt wird.

 

Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei dem Vorhaben um ein privilegiertes Vorhaben. Die Zulässigkeit richtet sich somit nach § 35 Abs. 1 BauGB.


Danach sind im Außenbereich nur privilegierte Vorhaben zulässig. Privilegiert ist ein Vorhaben u. a., wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Weiterhin dürfen keine öffentlichen Belange (z. B. Naturschutz, Wasserwirtschaft etc.) entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung muss gesichert sein.

 

Im Außenbereich hat der Bauherr keinen Anspruch auf Erschließung des Baugrundstückes.

Die Erschließung des Grundstückes ist aufgrund des Bestandsgebäudes bereits vorhanden und aus Sicht der Verwaltung als ausreichend anzusehen.

 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen kann somit erteilt werden.

 

Die Beurteilung der bauordnungsrechtlichen Situation obliegt dem Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde.

 

Die abschließende Prüfung der Privilegierung und des Entgegenstehens öffentlicher Belange obliegt den jeweiligen Fachbehörden.


Beschluss:

Zu dem Bauvorhaben „Neubau einer Käserei“ auf dem Grundstück Flur Nr. 6095 („Im Langenborn“) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0