Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung und Behandlung der Prüfungsfeststellungen im Marktgemeinderat ist das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

 

Die wesentlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes sind aus dem Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung bzw. aus der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses ersichtlich. Sie sind nachträglich zu billigen, soweit sie unabweisbar waren und der Haushaltsausgleich nicht gefährdet war.


Beschluss:

Die wesentlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich gebilligt, da sie unabweisbar waren und der Haushaltsausgleich nicht gefährdet war.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0