Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauherren beantragten mit Planungsunterlagen vom 20.04.2022 (Eingang am 21.04.2022) die Erteilung einer Baugenehmigung wegen der Nutzungsänderung von Gaststätte zu Apartments auf dem Anwesen „Hof Schabernack 5“ in Schöllkrippen.

 

Aufgrund einer vorgenommenen Baukontrolle durch das Landratsamt Aschaffenburg und das Bauamt der VG Schöllkrippen wurde festgestellt, dass die Wohnungen bereits wissentlich ohne Vorliegen einer Genehmigung errichtet wurden, weshalb nun ein nachträglicher Bauantrag eingereicht wurde.

 

Im Rahmen eines Vor-Ortstermins mit Bürgermeister Babo und den Fraktionssprechern wurde vereinbart, dass die Antragsteller den Bauantrag zurückziehen und einen neuen, vollständigen Bauantrag einreichen.