Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 08.06.2022 stellte die Fa. Ferratec eine Anfrage zur Errichtung einer Lagerhalle für Rohstoffe zur Kunststoffproduktion auf dem Grundstück Flur Nr. 2299/36 (Aschaffenburger Straße 82) der Gemarkung Schöllkrippen.

 

Demnach soll im rückwärtigen Bereich eine Lagermöglichkeit für Kunststoffgranulate geschaffen werden.

 

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans (der Bebauungsplan „Gewerbepark Ernstkirchen“ befindet sich noch in der Aufstellung). Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Aschaffenburg ist folgendes festzustellen:

 

Der Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Schöllkrippen stellt das Baugrundstück als Gewerbegebiet (GE) nach § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar.

Die beantragte Art der Nutzung (hier: Lager) ist in diesem Gebiet zulässig.

 

Auszug aus dem Flächennutzungsplan

 

Weiterhin wurde vom Landratsamt Aschaffenburg mitgeteilt, dass der Errichtung der Lagermöglichkeit auf der ohnehin versiegelten Fläche grundsätzlich zugestimmt werden kann. Eine Prüfung der wasserrechtlichen Belange würde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen.

 

Um keine zeitliche Verzögerung zu erhalten, empfiehlt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Bauvorhaben vorab zu erteilen, da die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Die bauordnungsrechtliche Beurteilung, insbesondere die Prüfung wasserrechtlicher Belange, obliegt dem Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde.

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauvorhaben „Errichtung einer Lagerhalle für Rohstoffe zur Kunststoffproduktion“ auf dem Grundstück Flur Nr. 2299/36 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0