Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 25.10.2021 hat der Marktgemeinderat die Anschaffung von Trinkbrunnen in allen drei Ortsteilen befürwortet.

 

Zwischenzeitlich wurden von Seiten der Verwaltung weitere Informationen bezüglich des Förderprogramms „Sonderprogramm Kommunale Trinkbrunnen nach RZWas 2021“ und der Anschaffung dieser Brunnen eingeholt.

 

Förderfähig ist demnach der Bau von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum.

Zuwendungsfähig ist die Planung, Errichtung des Trinkbrunnenbauwerks mit Installation und Zu- und geregelter Ableitung sowie die Ausgaben in Verbindung mit der Erstellung und Errichtung der notwendigen Informationstafel.


Die Zuwendung beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Trinkbrunnen-Projekt. Es werden höchstens zwei Trinkbrunnen pro Kommune gefördert (d. h. maximal 30.000 € pro Gemeinde für zwei Trinkbrunnen).

 

Für den Markt Schöllkrippen bedeutet dies, dass der Förderantrag für zwei Trinkbrunnen zu stellen wäre. Der dritte Brunnen sollte ohne Förderung errichtet werden.

 

Folgende Standorte wurden favorisiert, sind allerdings noch von technischer Seite mit dem gemeindlichen Bauhof und aus hygienetechnischer Sicht mit dem Gesundheitsamt abzustimmen:

 

-       OT Schöllkrippen:          Marktplatz / Rathaus

-       OT Schneppenbach:      Dorfgemeinschaftshaus

-       OT Hofstädten:             Dorfladen / Dorfplatz Hofstädten

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Markt Schöllkrippen stellt den Antrag nach dem Förderprogramm „Sonderprogramm Kommunale Trinkbrunnen nach RZWas 2021“ für die Errichtung von zwei Trinkbrunnen.

 

Die Anschaffung eines dritten Brunnens erfolgt ohne Fördermittel.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

2

pers. beteiligt

0