Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Bauherr beantragt mit Planunterlagen vom 02.03.2023 die Baugenehmigung für die Errichtung von 4 unbeleuchteten Großflächen-Werbetafeln.

 

Die Werbetafeln weisen eine Höhe von 2,64 m und eine Breite von 3,80 m auf.

Sie sind auf Stahlpfosten auf einer Höhe von 1,40 m aufgestellt.  (Gesamthöhe der baulichen Anlage beträgt: 4,04 m)

 

Die Werbetafeln dienen als Plakatanschlagfläche für Papierplakate mit Kleisterklebung. Gemäß der Beschreibung sind die Werbetafeln unbeleuchtet.   

 

Drei der Werbetafeln sollen mit jeweils einem Abstand von 2,50 m im rückwärtigen Bereich der Parkfläche entlang der Grundstücksgrenze auf Höhe des Lidl-Gebäude aufgestellt werden.

 

Eine weitere Werbetafel soll zwischen den gegenüberliegend angeordneten Parkflächen im Einfahrtsbereich des Rewe-Parkplatzes errichtet werden. 

 

           

 

 

Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ist planungsrechtlich folgendes festzustellen:

Das Baugrundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich). Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Der Flächennutzungsplan stellt dieses Grundstück als Sondergebiet Einzelhandel (SO) nach § 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar. Die beantragte Errichtung von Werbeanlagen ist in diesem Gebiet zulässig.

 

Da die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Die bauordnungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens, wie beispielsweise Gestaltung, Größe, Lage der Werbeanlagen, abstandsflächenrechtliche und etwaig betroffene verkehrsrechtliche Belange werden seitens der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

 

2. Bürgermeister Thomas Büttner regt an, beim Antragsteller auf eine angemessene Pflege der Tafeln hinzuwirken.

 


Beschluss:

Zur Errichtung von 4 unbeleuchteten Großflächen-Werbetafeln auf dem Grundstück Aschaffenburger Straße 62 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0