Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung am 26.09.2022 wurde über eine Tempo 30-Zone
im Ortsbereich Schöllkrippen abgestimmt. In diesem Zuge wurde durch die
CSU-Fraktion ein Antrag bzgl. einer Tempo 30-Zone in den Ortsbereichen von
Schneppenbach und Hofstädten gestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt eine
Vorschlagsliste möglicher Tempo 30-Zonen auszuarbeiten.
Bei den genannten Straßen handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen. Bei
einer Klassifizierung als Staats- bzw. Kreisstraße liegt die Zuständigkeit beim
Landratsamt Aschaffenburg. Die Gemeinde kann bei Bedarf einen Antrag bei der
jeweiligen Straßenverkehrsbehörde stellen.
Hauptstraße:
-
Vorschlag: Gesamte
Länge (Einmündung Westernstraße bis Ortsausgang)
-
Gründe: Enge
Bebauung und Straßenverhältnisse über die gesamte Länge
Schlechte Sicht in den
Kurvenbereichen
Lärm- und
Immissionsbelastung für die Anwohner
Spessartstraße:
-
Vorschlag: Gesamte
Länge
-
Gründe: Enge
Straßenverhältnisse über die gesamte Länge
Schlechte Sicht in den
Kurvenbereichen
Kindergarten direkt an der
Spessartstraße
Lärm- und Immissionsbelastung
für die Anwohner
Marktgemeinderatsmitglied
Stephan Roth-Oberlies bittet um Ergänzung der Begründung der Spessartstraße um
die Tatsache, dass der Fußgängerweg insbesondere im Bereich des Kindergartens
Hofstädten sehr schmal bemessen ist und es so zu gefährlichen Situationen
kommen kann.
Marktgemeinderatsmitglied
Dr. Marco Schmitt schlägt vor, im Rahmen der Beantragung der Tempo 30-Zonen
auch eine Tempo 50-Zone zwischen Schöllkrippen und Schneppenbach zu beantragen,
da in diesem Bereich verstärkt Kinder die Straße queren.
Zweiter
Bürgermeister Thomas Büttner merkt an, dass vereinzelte 30-Zonen
Bodenmarkierungen bereits stark verschlissen sind. Hier besteht
Handlungsbedarf.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat beschließt die o. g. Vorschlagsliste mit der o. g. Ergänzung auf
Einrichtung von Tempo 30-Zonen. Darüber hinaus wird die Tempobegrenzung auf 50
km/h auf dem Streckenabschnitt zwischen Schöllkrippen und Schneppenbach in den
Antrag aufgenommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die weitere Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde
und der Polizei durchzuführen.
Im gesamten Ortsgebiet wird der Zustand der 30-Zonen Bodenmarkierungen geprüft und abgeklärt ob das Personal des Landratsamtes oder der gemeindliche Bauhof diese ggf. ausbessern kann.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
16 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |