Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung am 26.09.2022 wurde über eine Tempo 30-Zone im Ortsbereich Schöllkrippen abgestimmt. In diesem Zuge wurde durch die CSU-Fraktion ein Antrag bzgl. einer Tempo 30-Zone in den Ortsbereichen von Schneppenbach und Hofstädten gestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt eine Vorschlagsliste möglicher Tempo 30-Zonen auszuarbeiten.

 

Bei den genannten Straßen handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen. Bei einer Klassifizierung als Staats- bzw. Kreisstraße liegt die Zuständigkeit beim Landratsamt Aschaffenburg. Die Gemeinde kann bei Bedarf einen Antrag bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde stellen.

 

Hauptstraße:

-       Vorschlag:         Gesamte Länge (Einmündung Westernstraße bis Ortsausgang)

-       Gründe: Enge Bebauung und Straßenverhältnisse über die gesamte Länge

                        Schlechte Sicht in den Kurvenbereichen

                        Lärm- und Immissionsbelastung für die Anwohner

 

Spessartstraße:

-       Vorschlag:         Gesamte Länge

-       Gründe: Enge Straßenverhältnisse über die gesamte Länge

Schlechte Sicht in den Kurvenbereichen

Kindergarten direkt an der Spessartstraße

Lärm- und Immissionsbelastung für die Anwohner

 

Marktgemeinderatsmitglied Stephan Roth-Oberlies bittet um Ergänzung der Begründung der Spessartstraße um die Tatsache, dass der Fußgängerweg insbesondere im Bereich des Kindergartens Hofstädten sehr schmal bemessen ist und es so zu gefährlichen Situationen kommen kann.

 

Marktgemeinderatsmitglied Dr. Marco Schmitt schlägt vor, im Rahmen der Beantragung der Tempo 30-Zonen auch eine Tempo 50-Zone zwischen Schöllkrippen und Schneppenbach zu beantragen, da in diesem Bereich verstärkt Kinder die Straße queren.

 

Zweiter Bürgermeister Thomas Büttner merkt an, dass vereinzelte 30-Zonen Bodenmarkierungen bereits stark verschlissen sind. Hier besteht Handlungsbedarf.


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die o. g. Vorschlagsliste mit der o. g. Ergänzung auf Einrichtung von Tempo 30-Zonen. Darüber hinaus wird die Tempobegrenzung auf 50 km/h auf dem Streckenabschnitt zwischen Schöllkrippen und Schneppenbach in den Antrag aufgenommen. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei durchzuführen.

 

Im gesamten Ortsgebiet wird der Zustand der 30-Zonen Bodenmarkierungen geprüft und abgeklärt ob das Personal des Landratsamtes oder der gemeindliche Bauhof diese ggf. ausbessern kann.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0