Sachverhalt:
Die wesentlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden
nachträglich gebilligt, da sie unabweisbar waren und der Haushaltsausgleich
nicht gefährdet war.
Beschluss:
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2023 des Marktes Schöllkrippen wie folgt festgestellt:



Abstimmung:
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Ja-Stimmen |
16 |
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Nein-Stimmen |
0 |
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pers. beteiligt |
0 |
