Sitzung: 15.12.2025 Marktgemeinderat Schöllkrippen
Beschluss: zugestimmt
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Sachverhalt:
Der Markt Schöllkrippen plant die umfassende Sanierung und
Modernisierung des Naturerlebnisbades. Ziel ist es, den Gebrauchswert der
Anlage langfristig und nachhaltig zu erhöhen, die Betriebssicherheit
sicherzustellen sowie die Einhaltung aller relevanten Sicherheitsvorschriften
und technischen Richtlinien zu gewährleisten. Darüber hinaus spielen die
Reduzierung des Ressourceneinsatzes und die Steigerung des Anteils erneuerbarer
Energien eine zentrale Rolle.
Zur
finanziellen Realisierung der Maßnahmen bietet sich die Teilnahme am
Interessenbekundungsverfahren zum Projektaufruf 2025/2026 des Bundesprogramms
„Sanierung kommunaler Sportstätten“ an. Das Programm ist zweistufig aufgebaut:
1.
Interessenbekundung: Einreichung einer
Projektskizze. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages trifft auf
dieser Basis die Projektauswahl.
2.
Förderantrag: Bei erfolgreicher
Auswahl folgt in der zweiten Phase die formale Antragstellung.
Wird
der Markt Schöllkrippen im Bundesprogramm berücksichtigt, kann parallel die
Antragstellung sowohl im Bundesprogramm als auch im Landesförderprogramm
„Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)“ erfolgen. Dies würde eine
tragfähige Grundlage für die finanzielle Umsetzung der geplanten Sanierung und
Modernisierung des Naturerlebnisbades schaffen.
Erläuterung des Bundesförderprogrammes SKS:
|
Kumulierung des Bundesprogrammes
„Sanierung kommunaler Sportstätten“ Informationen zum Förderprogramm und
zur Finanzierung mit der Landesförderung „Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)“ |
Im Rahmen der Informationsveranstaltung vom 27.11.2025 des Bundesinstituts
für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wurden die zentralen Grundsätze
der Projektförderung ausführlich vorgestellt. Besonders relevant sind die
folgenden Aspekte zur finanziellen Umsetzung:
1. Förderstruktur der Bundesförderung SKS
- Bund: bis zu 45
% der zuwendungsfähigen Ausgaben i. F. einer Festbetragsfinanzierung
- Kommune: die
restlichen 55 % sind durch die Kommune zu leisten
- Festbetragsfinanzierung – keine
nachträgliche Erhöhung möglich
2. Bedeutung weiterer Finanzierungsquellen
- Beteiligte Dritte
Landesförderungen – in diesem Fall Sonderprogramm Schwimmbadförderung Fördersatz Orientierungswert 50% (bis zu 80% möglich)- sowie finanzielle Beiträge des Grundstückseigentümers oder Nutzers gelten als Mittel beteiligter Dritter.
→ Sie ersetzen den kommunalen Eigenanteil nicht.
→ Stattdessen reduzieren sie die zuwendungsfähigen Projektkosten, wodurch sowohl der Bundesanteil als auch der kommunale Anteil betragsmäßig sinken. - Unbeteiligte
Dritte
Spenden oder Zuschüsse durch Fördervereine können auf den kommunalen Eigenanteil angerechnet werden.
→ Nur diese Form externer Finanzierung entlastet die Kommune tatsächlich, auch hier müsste die Kommune noch einen Eigenanteil von mindestens 10% erreichen.
3.
Finanzierungsbeispiel
Ausgangswert: Projektkosten ca. 2,5 Mio €
Beispiel – Mit Beteiligung Landesförderung
z. B. SPFS
Gemäß dem
Subsidiaritätsprinzip – zunächst Landesmittel, dann Bundesmittel – ist
ergänzend eine Landesförderung zu beantragen. Vorrangig kommt hierfür das
Sonderförderprogramm „Schwimmbadförderung
(SPFS)“ in Betracht.
Dieses Programm
ermöglicht Förderquoten zwischen 0 und 80 Prozent; erfahrungsgemäß sollte
jedoch mit einem Orientierungswert von rund 50 Prozent kalkuliert werden.

Mehrere
Gemeinderatsmitglieder nehmen zur geplanten umfassenden Sanierung und
Modernisierung des Naturerlebnisbades Stellung. Im Mittelpunkt der Diskussion
steht insbesondere der mögliche Rückbau des Regenerationsteiches, da hierbei
von geringeren laufenden Betriebskosten ausgegangen wird. Die Beibehaltung des
Regenerationsteiches als Biotop könnte hingegen im Hinblick auf eine mögliche
Geruchsbildung problematisch sein. Zudem sind im Zusammenhang mit der
Durchführung von Schwimmkursen sowohl die erforderliche Wassertiefe als auch
die Wassertemperatur entsprechend zu berücksichtigen.
Bürgermeister
Marc Babo weist darauf hin, dass zunächst die entsprechenden Förderanträge
einzureichen sind, um im Anschluss daran die Finanz- und Haushaltsplanung
vornehmen zu können. Darüber hinaus ist zu klären, ob die Maßnahme in einem
Gesamtbauabschnitt oder in mehreren Teilabschnitten umgesetzt werden kann. Der
Bewilligungszeitraum für die Förderung läuft bis zum Jahr 2032. Eine
abschnittsweise Umsetzung könnte zudem den Vorteil bieten, dass das
Naturerlebnisbad während der Sommermonate weiterhin geöffnet bleiben kann. In
diesem Zusammenhang soll gemeinsam mit dem Planungsbüro ein Bauzeitenplan
erarbeitet werden. Die Erstellung dieses Plans soll jedoch erst nach Vorliegen
einer Förderzusage erfolgen.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine Projektskizze für die
Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren einzureichen.
Im Falle
einer erfolgreichen Auswahl sind anschließend die entsprechenden Förderanträge
sowohl im Landesprogramm „Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)“ als auch
im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Projektaufruf 2025/2026“
zu stellen. Grundlage für das weitere Vorgehen ist die positive Entscheidung im
Interessenbekundungsverfahren.
Abstimmung:
|
Ja-Stimmen |
15 |
|
Nein-Stimmen |
0 |
|
pers. beteiligt |
0 |

