Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:
Der Markt Schöllkrippen plant die umfassende Sanierung und Modernisierung des Naturerlebnisbades. Ziel ist es, den Gebrauchswert der Anlage langfristig und nachhaltig zu erhöhen, die Betriebssicherheit sicherzustellen sowie die Einhaltung aller relevanten Sicherheitsvorschriften und technischen Richtlinien zu gewährleisten. Darüber hinaus spielen die Reduzierung des Ressourceneinsatzes und die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien eine zentrale Rolle.

Zur finanziellen Realisierung der Maßnahmen bietet sich die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zum Projektaufruf 2025/2026 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ an. Das Programm ist zweistufig aufgebaut:

1.     Interessenbekundung: Einreichung einer Projektskizze. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages trifft auf dieser Basis die Projektauswahl.

2.     Förderantrag: Bei erfolgreicher Auswahl folgt in der zweiten Phase die formale Antragstellung.

Wird der Markt Schöllkrippen im Bundesprogramm berücksichtigt, kann parallel die Antragstellung sowohl im Bundesprogramm als auch im Landesförderprogramm „Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)“ erfolgen. Dies würde eine tragfähige Grundlage für die finanzielle Umsetzung der geplanten Sanierung und Modernisierung des Naturerlebnisbades schaffen.

 


Erläuterung des Bundesförderprogrammes SKS:

 

Kumulierung des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Sportstätten“

Informationen zum Förderprogramm und zur Finanzierung mit der Landesförderung „Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)“

Im Rahmen der Informationsveranstaltung vom 27.11.2025 des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wurden die zentralen Grundsätze der Projektförderung ausführlich vorgestellt. Besonders relevant sind die folgenden Aspekte zur finanziellen Umsetzung:


1. Förderstruktur der Bundesförderung SKS

  • Bund: bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben i. F. einer Festbetragsfinanzierung
  • Kommune: die restlichen 55 % sind durch die Kommune zu leisten
  • Festbetragsfinanzierung – keine nachträgliche Erhöhung möglich

2. Bedeutung weiterer Finanzierungsquellen

  • Beteiligte Dritte
    Landesförderungen – in diesem Fall Sonderprogramm Schwimmbadförderung Fördersatz Orientierungswert 50% (bis zu 80% möglich)- sowie finanzielle Beiträge des Grundstückseigentümers oder Nutzers gelten als Mittel beteiligter Dritter.
    → Sie ersetzen den kommunalen Eigenanteil nicht.
    → Stattdessen reduzieren sie die zuwendungsfähigen Projektkosten, wodurch sowohl der   Bundesanteil als auch der kommunale Anteil betragsmäßig sinken.
  • Unbeteiligte Dritte
    Spenden oder Zuschüsse durch Fördervereine können auf den kommunalen Eigenanteil angerechnet werden.
    → Nur diese Form externer Finanzierung entlastet die Kommune tatsächlich, auch hier müsste die Kommune noch einen Eigenanteil von mindestens 10% erreichen.

3. Finanzierungsbeispiel

 Ausgangswert: Projektkosten ca. 2,5 Mio €

 

Beispiel – Mit Beteiligung Landesförderung z. B. SPFS 

Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip – zunächst Landesmittel, dann Bundesmittel – ist ergänzend eine Landesförderung zu beantragen. Vorrangig kommt hierfür das Sonderförderprogramm „Schwimmbadförderung (SPFS)“ in Betracht.

Dieses Programm ermöglicht Förderquoten zwischen 0 und 80 Prozent; erfahrungsgemäß sollte jedoch mit einem Orientierungswert von rund 50 Prozent kalkuliert werden.

 

 

Mehrere Gemeinderatsmitglieder nehmen zur geplanten umfassenden Sanierung und Modernisierung des Naturerlebnisbades Stellung. Im Mittelpunkt der Diskussion steht insbesondere der mögliche Rückbau des Regenerationsteiches, da hierbei von geringeren laufenden Betriebskosten ausgegangen wird. Die Beibehaltung des Regenerationsteiches als Biotop könnte hingegen im Hinblick auf eine mögliche Geruchsbildung problematisch sein. Zudem sind im Zusammenhang mit der Durchführung von Schwimmkursen sowohl die erforderliche Wassertiefe als auch die Wassertemperatur entsprechend zu berücksichtigen.

Bürgermeister Marc Babo weist darauf hin, dass zunächst die entsprechenden Förderanträge einzureichen sind, um im Anschluss daran die Finanz- und Haushaltsplanung vornehmen zu können. Darüber hinaus ist zu klären, ob die Maßnahme in einem Gesamtbauabschnitt oder in mehreren Teilabschnitten umgesetzt werden kann. Der Bewilligungszeitraum für die Förderung läuft bis zum Jahr 2032. Eine abschnittsweise Umsetzung könnte zudem den Vorteil bieten, dass das Naturerlebnisbad während der Sommermonate weiterhin geöffnet bleiben kann. In diesem Zusammenhang soll gemeinsam mit dem Planungsbüro ein Bauzeitenplan erarbeitet werden. Die Erstellung dieses Plans soll jedoch erst nach Vorliegen einer Förderzusage erfolgen.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine Projektskizze für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren einzureichen.

Im Falle einer erfolgreichen Auswahl sind anschließend die entsprechenden Förderanträge sowohl im Landesprogramm „Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)“ als auch im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Projektaufruf 2025/2026“ zu stellen. Grundlage für das weitere Vorgehen ist die positive Entscheidung im Interessenbekundungsverfahren.

 


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0