Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4

Sachverhalt:

In der Gemeinderatssitzung vom 29.09.2025 wurde die Anschaffung eines neuen Bürgermobiles für den Markt Schöllkrippen beschlossen. Es handelt sich um einen OPEL Zafira, 9-Sitzer, 177 PS, Diesel, zum Gesamtpreis von 35.734,40 €/brutto. Liefertermin wird voraussichtlich im Mai 2026 sein.

Für die Bereitstellung des Fahrzeugs an ortsansässige Vereine und gemeinnützige Organisationen wurde die bisherige Nutzungsvereinbarung des vorherigen Bürgermobiles in den Allgemeinen Hinweisen geringfügig angepasst. Überarbeitet wurden insbesondere die Angaben zur Kraftstoffart sowie die Art der Abrechnung (Rechnung).

Im Gremium werden die Verleihmodalitäten sowie die Höhe der Kilometerpauschale ausführlich diskutiert. Die Vermietung an Ortsvereine erfolgt dabei bewusst nicht kostendeckend, sondern stellt eine freiwillige Unterstützungsleistung gegenüber den Vereinen dar. Zudem wird empfohlen, dass die jeweiligen Nutzer bei der Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs auf mögliche Schäden achten und diese entsprechend dokumentieren.

Die überarbeitete Nutzungsvereinbarung für das Bürgermobil des Marktes Schöllkrippen wird nachfolgend zur Abstimmung gestellt.


Beschluss:

 

NUTZUNGSVEREINBARUNG

für das Bürgermobil des

Marktes Schöllkrippen

            

Organisation

 

vertreten von

 

Fahrer(in); verantwortliche Person

 

Anschrift

 

Telefon

 

Fahrtziel/-zweck

 

Tag der Abholung

 

km-Stand bei Abholung

 

Tag der Rückgabe

 

km-Stand bei Rückgabe

 

 

Der Markt Schöllkrippen (Fahrzeughalter) stellt den ortsansässigen Vereinen und gemeinnützigen Organisationen (Nutzer) das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen

AB-__ ____

für Vereinsfahrten unter nachfolgenden

Nutzungsbedingungen

zur Verfügung:

     Das Fahrzeug darf nur von Personen gefahren werden, die seit mindestens 1 Jahr im Besitz einer zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigenden Fahrerlaubnis sind (Mindestalter 21 Jahre). Die Fahrerlaubnis muss vorgezeigt werden.

     Das Fahrzeug ist während der Benutzung sorgsam und pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung im oder am Fahrzeug ist sofort bei der Rückgabe zu melden.

     Insbesondere bei längeren Fahrten sind die notwendigen Kontrollen (z. B. Öl- und Kühlwasserstand und Reifendruck) durchführen. Gegebenenfalls sind die notwendigen Wartungsarbeiten zu verrichten. Evtl. Kosten werden erstattet.

     Das Fahrzeug darf ausschließlich zur Beförderung von Personen (kein Lastentransport) und für Zwecke des Vereins (keine private Nutzung) eingesetzt werden.

     Das Fahrzeug ist nach Beendigung der Fahrt in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben (falls die Reinigung bei Rückgabe des Fahrzeugs vom Vermieter durchzuführen ist, werden die Reinigungskosten in Rechnung gestellt).

     Im Fahrzeug darf nicht geraucht werden.

     Der ausgehändigte Fahrzeugschlüssel ist nach Beendigung der Fahrt unverzüglich,
(d. h. während der Öffnungszeiten des Rathauses Mo. - Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr,
Di. 14:00 bis 16:00 Uhr und Do. 14:00 bis 18:00 Uhr) abzugeben.

 

Haftungsvereinbarungen

Der Nutzer verpflichtet sich,

     alle Schadensersatzansprüche zu übernehmen, die nicht durch die bestehenden Versicherungen abgedeckt werden bzw. nicht vom Verursacher übernommen werden;

     verkehrsrechtliche Buß- und Verwarnungsgelder zu tragen, die während der Nutzungsdauer anfallen (z. B. wegen Falschparkens oder überhöhter Geschwindigkeit);

     bei Vollkasko-Schäden dem Fahrzeughalter die Kosten für die Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung in Höhe von 300,00 € zu erstatten.

     Der Nutzer verpflichtet sich, den Fahrzeughalter von etwaigen Ansprüchen der Insassen zu befreien und die Insassen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ihre Mitnahme auf eigene Gefahr erfolgt.

Der Fahrzeughalter haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer oder Insassen des Fahrzeugs aus dessen Benutzung entstehen.

 

ALLGEMEINE HINWEISE

Das Fahrzeug wird mit DIESEL betrieben. Die Kosten für das Betanken übernimmt der Markt Schöllkrippen. Sollte beim Zurücklegen weiterer Strecken unterwegs ein Nachtanken erforderlich sein, wird der verauslagte Betrag für das Betanken gegen Vorlage der Tankquittung bei der Abrechnung in Abzug gebracht.

Das Fahrzeug wird immer mit vollem Tank übergeben und ist immer mit vollem Tank zurückzugeben.

Für die Inanspruchnahme des Bürgermobiles des Marktes Schöllkrippen wird eine Kilometerpauschale wie folgt berechnet:

bis 99 Kilometer:                                 0,40 €/km
ab 100 Kilometer:                                 0,35 €/km

Die Abrechnung für die Nutzung des Bürgermobiles erfolgt bei Rückgabe des Fahrzeugs durch Rechnungstellung, ggf. bei Mehrfachnutzung durch Jahresabrechnung.

Der Nutzer bestätigt, dass das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand übernommen wurde und ausreichend betankt ist.

 

Schöllkrippen, den ....................................


 



.............................................                                                    .............................................
Markt Schöllkrippen                                                               Nutzer

 

 

Der Marktgemeinderat Schöllkrippen stimmt der vorgenannten Nutzungsvereinbarung für das Bürgermobil zu.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

4

pers. beteiligt

0