Sachverhalt:
In
der Gemeinderatssitzung vom 29.09.2025 wurde
die Anschaffung eines neuen Bürgermobiles für den Markt Schöllkrippen
beschlossen. Es handelt sich um einen OPEL Zafira, 9-Sitzer, 177 PS, Diesel,
zum Gesamtpreis von 35.734,40 €/brutto.
Liefertermin wird voraussichtlich im Mai 2026 sein.
Für
die Bereitstellung des Fahrzeugs an ortsansässige Vereine und gemeinnützige
Organisationen wurde die bisherige Nutzungsvereinbarung des vorherigen
Bürgermobiles in den Allgemeinen
Hinweisen geringfügig angepasst. Überarbeitet wurden
insbesondere die Angaben zur Kraftstoffart
sowie die Art der Abrechnung (Rechnung).
Im Gremium
werden die Verleihmodalitäten sowie die Höhe der Kilometerpauschale ausführlich
diskutiert. Die Vermietung an Ortsvereine erfolgt dabei bewusst nicht
kostendeckend, sondern stellt eine freiwillige Unterstützungsleistung gegenüber
den Vereinen dar. Zudem wird empfohlen, dass die jeweiligen Nutzer bei der
Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs auf mögliche Schäden achten und diese entsprechend
dokumentieren.
Die
überarbeitete Nutzungsvereinbarung für das Bürgermobil des Marktes
Schöllkrippen wird nachfolgend zur Abstimmung gestellt.
Beschluss:
NUTZUNGSVEREINBARUNG
für das
Bürgermobil des
Marktes
Schöllkrippen
|
Organisation |
|
|
vertreten
von |
|
|
Fahrer(in);
verantwortliche Person |
|
|
Anschrift |
|
|
Telefon |
|
|
Fahrtziel/-zweck |
|
|
Tag der
Abholung |
|
|
km-Stand
bei Abholung |
|
|
Tag der
Rückgabe |
|
|
km-Stand
bei Rückgabe |
|
Der Markt Schöllkrippen (Fahrzeughalter) stellt
den ortsansässigen Vereinen und gemeinnützigen Organisationen (Nutzer) das
Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen
AB-__ ____
für Vereinsfahrten unter nachfolgenden
Nutzungsbedingungen
zur Verfügung:
• Das Fahrzeug darf nur von Personen gefahren
werden, die seit mindestens 1 Jahr im Besitz einer zum Führen dieses Fahrzeugs
berechtigenden Fahrerlaubnis sind (Mindestalter 21 Jahre). Die Fahrerlaubnis
muss vorgezeigt werden.
• Das Fahrzeug ist während der Benutzung sorgsam und
pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung im oder am Fahrzeug ist sofort bei
der Rückgabe zu melden.
• Insbesondere bei längeren Fahrten sind die
notwendigen Kontrollen (z. B. Öl- und Kühlwasserstand und Reifendruck) durchführen.
Gegebenenfalls sind die notwendigen Wartungsarbeiten zu verrichten. Evtl.
Kosten werden erstattet.
• Das Fahrzeug darf ausschließlich zur Beförderung
von Personen (kein Lastentransport) und für Zwecke des Vereins (keine private
Nutzung) eingesetzt werden.
• Das Fahrzeug ist nach Beendigung der Fahrt in
einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben (falls die Reinigung
bei Rückgabe des Fahrzeugs vom Vermieter durchzuführen ist, werden die
Reinigungskosten in Rechnung gestellt).
• Im Fahrzeug darf nicht geraucht werden.
• Der ausgehändigte Fahrzeugschlüssel ist nach
Beendigung der Fahrt unverzüglich,
(d. h. während der Öffnungszeiten des Rathauses Mo. - Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr,
Di. 14:00 bis 16:00 Uhr und Do. 14:00 bis 18:00 Uhr) abzugeben.
Haftungsvereinbarungen
Der Nutzer verpflichtet sich,
• alle Schadensersatzansprüche zu übernehmen, die
nicht durch die bestehenden Versicherungen abgedeckt werden bzw. nicht vom
Verursacher übernommen werden;
• verkehrsrechtliche Buß- und Verwarnungsgelder zu
tragen, die während der Nutzungsdauer anfallen (z. B. wegen Falschparkens
oder überhöhter Geschwindigkeit);
• bei Vollkasko-Schäden dem Fahrzeughalter
die Kosten für die Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung in Höhe von
300,00 € zu erstatten.
• Der Nutzer verpflichtet sich, den
Fahrzeughalter von etwaigen Ansprüchen der Insassen zu befreien und die
Insassen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ihre Mitnahme auf eigene Gefahr
erfolgt.
Der Fahrzeughalter haftet nicht für Schäden, die
dem Nutzer oder Insassen des Fahrzeugs aus dessen Benutzung entstehen.
ALLGEMEINE HINWEISE
Das Fahrzeug wird mit DIESEL betrieben. Die Kosten
für das Betanken übernimmt der Markt Schöllkrippen. Sollte beim Zurücklegen
weiterer Strecken unterwegs ein Nachtanken erforderlich sein, wird der
verauslagte Betrag für das Betanken gegen Vorlage der Tankquittung bei der
Abrechnung in Abzug gebracht.
Das Fahrzeug wird immer mit vollem Tank übergeben
und ist immer mit vollem Tank zurückzugeben.
Für die Inanspruchnahme des Bürgermobiles des
Marktes Schöllkrippen wird eine Kilometerpauschale wie folgt berechnet:
bis 99 Kilometer: 0,40
€/km
ab 100 Kilometer: 0,35
€/km
Die Abrechnung für die Nutzung des Bürgermobiles
erfolgt bei Rückgabe des Fahrzeugs durch Rechnungstellung, ggf. bei
Mehrfachnutzung durch Jahresabrechnung.
Der Nutzer bestätigt, dass das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen und
sauberen Zustand übernommen wurde und ausreichend betankt ist.
Schöllkrippen,
den ....................................
............................................. .............................................
Markt Schöllkrippen Nutzer
Der Marktgemeinderat
Schöllkrippen stimmt der vorgenannten Nutzungsvereinbarung für das Bürgermobil
zu.
Abstimmung:
|
Ja-Stimmen |
11 |
|
Nein-Stimmen |
4 |
|
pers. beteiligt |
0 |
