Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Im Zuge des Neubaus des Baugebietes Keilrain wurde die Straße Am Felsenkeller ausgebaut.

 

Nach Art. 47 BayStrWG ist eine Gemeindestraße unverzüglich zu widmen, sobald sie ordnungsgemäß hergestellt ist. Die Widmungsvoraussetzungen für die folgende, aufgeführte Straße ist nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erfüllt.

 

 

Der nachfolgende Straßenzug wird gemäß Art. 6 Abs. 2 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 zur Ortsstraße Nr. 73 gewidmet:

 

Straßenbezeichnung:                  Am Felsenkeller

Anfangspunkt:                           Staatsstraße 2305, Fl.-Nr. 2731/1

Endpunkt:                                  Grundstück Fl.-Nr. 3592/14

Länge:                                      0,195 km

Fl.-Nrn.:                                    3601/1, 3592/1, zum Teil 3592/14

Straßenbaulastträger:                 Markt Schöllkrippen

Widmungsbeschränkung:            ./.

 

 


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Beschluss:

Die Straße „Am Felsenkeller“, Flur-Nrn. 3601/1, 3592/1 und zum Teil 3592/14, Gemarkung Schöllkrippen wird als Gemeindestraße Nr. 73 gewidmet.

 

Anfangspunkt – 0,000 km: Staatsstraße 2305, Fl.-Nr. 2731/1

Endpunkt – 0,195 km: Flur-Nr. 3592/14


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0