Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Im Zuge des Neubaus des Baugebietes Keilrain wurde die Straße Im Bangert (Teilst. III) ausgebaut.

 

Nach Art. 47 BayStrWG ist eine Gemeindestraße unverzüglich zu widmen, sobald sie ordnungsgemäß hergestellt ist. Die Widmungsvoraussetzungen für die folgende, aufgeführte Straße ist nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erfüllt.

 

 

Der nachfolgende Straßenzug wird gemäß Art. 6 Abs. 2 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 zur Ortsstraße Nr. 75 gewidmet:

 

Straßenbezeichnung:                  Im Bangert (Teilst. III)

Anfangspunkt:                           Ortsstraße Nr. 70, Im Bangert (Teilst. II), Fl.-Nr. 3595

Endpunkt:                                  Ortsstraße Nr. 73, Am Felsenkeller, Fl.-Nr. 3592/1

Länge:                                      0,083 km

Fl.-Nr.:                                      3592

Straßenbaulastträger:                 Markt Schöllkrippen

Widmungsbeschränkung:            ./.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Straße „Im Bangert“ (Teilst. III), Flur-Nr. 3592, Gemarkung Schöllkrippen wird als Gemeindestraße Nr. 75 gewidmet.

 

Anfangspunkt – 0,000 km: Im Bangert (Teilst. II), Fl.-Nr. 3595

Endpunkt – 0,083 km: Am Felsenkeller, Fl.-Nr. 3592/1


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0