Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Im Zuge des Neubaus des Gewerbegebietes Schlosswiesen - Stockwiesen wurde die Straße Stockwiesenstraße ausgebaut.

 

Nach Art. 47 BayStrWG ist eine Gemeindestraße unverzüglich zu widmen, sobald sie ordnungsgemäß hergestellt ist. Die Widmungsvoraussetzungen für die folgende, aufgeführte Straße ist nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erfüllt.

 

 

Der nachfolgende Straßenzug wird gemäß Art. 6 Abs. 2 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 zur Ortsstraße Nr. 76 gewidmet:

 

Straßenbezeichnung:                  Stockwiesenstraße

Anfangspunkt:                           Ortsstraße Nr. 56, Industriestraße (Teilst. V), Fl.-Nr. 5918/15

Endpunkt:                                  Fl.-Nr. 680/19

Länge:                                      0,413 km

Fl.-Nr.:                                      680

Straßenbaulastträger:                 Markt Schöllkrippen

Widmungsbeschränkung:            ./.

 


Beschluss:

Die Straße „Stockwiesenstraße“, Flur-Nr. 680, Gemarkung Schöllkrippen wird als Gemeindestraße Nr. 76 gewidmet.

 

Anfangspunkt – 0,000 km: Industriestraße (Teilst. V), Fl.-Nr. 5918/15

Endpunkt – 0,413 km: Fl.-Nr. 680/19


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0