Sitzung: 26.01.2026 Marktgemeinderat Schöllkrippen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Im Auftrag der Verwaltung weist Bürgermeister Marc Babo auf die Plakatierungsverordnung des Marktes Schöllkrippen hin. Diese sieht vor, dass Wahlplakate im Rahmen der Kommunalwahl frühestens sechs Wochen vor dem Wahltermin, also ab dem 25. Januar, angebracht werden dürfen. Im vorliegenden Fall erfolgte die Anbringung der Wahlplakate der GRÜNEN bereits am 24. Januar.
