Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ein neugewählter Erster Bürgermeister muss in der ersten Sitzung des Gemeinderates nach Beginn seiner Amtszeit vereidigt werden (Art. 27 Abs. 1 KWBG). Den Eid nimmt das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied ab (Art. 27 Abs. 3 KWBG).

 

Nach Aufforderung durch Gemeinderatsmitglied Stephan Roth-Oberlies spricht Bürgermeister Marc Babo folgende Eidesformel:

 

"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe."

 

Anschließend überreicht Gemeinderatsmitglied Thomas Büttner im Namen des gesamten Gemeinderates den neuen Bürgermeister einen Präsentkorb und wünscht ihm für seine Tätigkeit alles Gute.