Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Markt Schöllkrippen ist Mitglied in mehreren Zweckverbänden und wird dort durch seine Verbandsräte vertreten.

Die ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden gehören kraft Gesetzes der Verbandsversammlung an (sog. "geborene" Mitglieder). Die weiteren Vertreter werden von den Gemeinderäten der Mitgliedsgemeinden durch Beschluss nach Art. 51 Abs. 1 GO in offener Abstimmung berufen (sog. "gekorene" Mitglieder). Es findet keine Wahl statt. Dasselbe gilt für die Stellvertreter der gekorenen Mitglieder. Der Bürgermeister wird durch seinen jeweiligen gesetzlichen Vertreter (2. oder 3. Bürgermeister) in der Verbandsversammlung vertreten.