Die Festlegung des Sitzungsgeldes wird in die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts aufgenommen.
Das Sitzungsgeld in der abgelaufenen Wahlperiode betrug 30,00 €.
Beschluss:
Die Höhe des Sitzungsgeldes wird auf 40,00 € festgelegt.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
17 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |