Beschluss: zugestimmt

Die vom Gemeindetag empfohlene Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts enthält außer der Entschädigungsregelung auch die Bildung und Zusammensetzung der ständigen Ausschüsse.

Die wichtigsten Festlegungen wurden bereits in der vorangegangenen Tagesordnung getroffen. Festzulegen wäre lediglich noch, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe den Gemeinderatsmitglie­dern Verdienstausfallentschädigungen gewährt werden und wie die Reisekosten berechnet werden sollen.

 

Hierzu wird seitens der Gemeinderäte Norbert Ries und Mike Steigerwald angemerkt, dass bereits durch die vorangegangene Erhöhung des Sitzungsgeldes eine „Kostensteigerung“ von 33 % erfolgt ist. Auf eine weitere Entschädigung in Form einer Digitalpauschale (15,- €) und die zusätzliche Abrechnung der Fraktionssitzungen an 3 Tagen im Jahr (jeweils 40,- €) sollte deshalb verzichtet werden.

 

Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass diese digitale Kostenpauschale gleichzeitig zu einer Einsparung innerhalb der Verwaltung führt. Gleichzeitig sollen damit auch die Kosten für die private Anschaffung eines Tablets durch die Gemeinderäte unterstützt werden. Als Kompromiss wird die Digitalpauschale auf 10,- € reduziert. Den Gemeinderatsmitgliedern steht es frei, die Entschädigungen zu spenden.

Nach einer eingehenden Diskussion stellt der Bürgermeister zur Abstimmung, ob der entsprechende Passus (§ 3 Abs. 3 Satz 2, 3, und 4) im Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts beibehalten werden soll.


Beschluss:

Der v. g. Passus (§ 3 Abs. 3 Satz 2, 3, und 4) wird beibehalten.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

9

pers. beteiligt

0

 

Der Antrag ist abgelehnt.

Satz 2, 3 und 4 des § 3 Abs. 3 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird ersatzlos gestrichen.

 

Vorgehender Beschluss wurde im nachfolgenden Satzungstext entsprechend berücksichtigt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schöllkrippen beschließt folgende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts hinsichtlich der Ausschussbesetzung und für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde:

 

 

Der Markt Schöllkrippen erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

Satzung zur Regelung von Fragen des

örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

 

 

§ 1

Zusammensetzung des Marktgemeinderats

 

Der Marktgemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 16 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.

 

§ 2

Ausschüsse

 

(1)  Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende
      ständige Ausschüsse:

 

      a)   Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus dem oder der Vorsitzenden und sechs ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

 

      b)   Grundstücks- und Bauausschuss, bestehend aus dem oder der Vorsitzenden und sechs ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

 

      c)   Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem oder der Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern

 

      d)   Umwelt- und Energieausschuss, bestehend aus dem oder der Vorsitzenden und sechs ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.

 

      e)   Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Familie, Senioren und Soziales, bestehend aus dem oder der Vorsitzenden und sechs ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

 

      f)    Ferienausschuss, bestehend aus dem oder der Vorsitzenden und acht ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.

 

(2)  Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a, b, d, e und f genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister. Der oder die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte.

 

(3)  Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat nicht selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im Übrigen beschließen die Ausschüsse anstelle des Gemeinderats (beschließende Ausschüsse).

 

(4)  Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

 

§ 3

Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung

 

(1)  Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

 

(2)  Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten eine „Digitalpauschale“ von 15 € monatlich zur Unterstützung der digitalen Gemeinderatsarbeit und Einsparung von Personal- und Druckkosten.

 

(3) Außerdem erhalten sie für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder einer seiner Ausschüsse sowie an Klausurtagungen jeweils 40 € pro Sitzung.

 

(4)  Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00 € je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

 

(5)  Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit im Auftrag der Gemeinde auf Antrag Reisekosten und Tagegelder nach Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

§ 4

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Schöllkrippen, 06.05.2020

 

Marc Babo

1. Bürgermeister

 

 

Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

17

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0