Sitzung: 06.05.2020 Marktgemeinderat Schöllkrippen
Beschluss: zugestimmt
Die vom Gemeindetag
empfohlene Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts enthält außer der Entschädigungsregelung auch die
Bildung und Zusammensetzung der ständigen Ausschüsse.
Die wichtigsten
Festlegungen wurden bereits in der vorangegangenen Tagesordnung getroffen.
Festzulegen wäre lediglich noch, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe den
Gemeinderatsmitgliedern Verdienstausfallentschädigungen gewährt werden und wie
die Reisekosten berechnet werden sollen.
Hierzu wird seitens
der Gemeinderäte Norbert Ries und Mike Steigerwald angemerkt, dass bereits
durch die vorangegangene Erhöhung des Sitzungsgeldes eine „Kostensteigerung“
von 33 % erfolgt ist. Auf eine weitere Entschädigung in Form einer
Digitalpauschale (15,- €) und die zusätzliche Abrechnung der Fraktionssitzungen
an 3 Tagen im Jahr (jeweils 40,- €) sollte deshalb verzichtet werden.
Der Bürgermeister
erklärt hierzu, dass diese digitale Kostenpauschale gleichzeitig zu einer
Einsparung innerhalb der Verwaltung führt. Gleichzeitig sollen damit auch die
Kosten für die private Anschaffung eines Tablets durch die Gemeinderäte unterstützt
werden. Als Kompromiss wird die Digitalpauschale auf 10,- € reduziert. Den
Gemeinderatsmitgliedern steht es frei, die Entschädigungen zu spenden.
Nach einer eingehenden Diskussion stellt der Bürgermeister zur Abstimmung, ob der entsprechende Passus (§ 3 Abs. 3 Satz 2, 3, und 4) im Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts beibehalten werden soll.
Beschluss:
Der v. g. Passus (§ 3 Abs. 3 Satz 2, 3, und 4) wird beibehalten.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
8 |
Nein-Stimmen |
9 |
pers. beteiligt |
0 |
Der Antrag ist abgelehnt.
Satz 2, 3 und 4 des § 3 Abs. 3 der Satzung zur Regelung von
Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird ersatzlos gestrichen.
Vorgehender
Beschluss wurde im nachfolgenden Satzungstext entsprechend berücksichtigt.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat Schöllkrippen beschließt folgende Satzung zur Regelung von
Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts hinsichtlich der
Ausschussbesetzung und für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde:
Der Markt Schöllkrippen erlässt auf Grund der Art.
20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern folgende Satzung:
Satzung zur Regelung von Fragen des
örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
§ 1
Zusammensetzung des
Marktgemeinderats
Der
Marktgemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 16
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.
§ 2
Ausschüsse
(1) Der Gemeinderat bestellt zur
Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende
ständige Ausschüsse:
a) Haupt-
und Finanzausschuss, bestehend aus dem oder der Vorsitzenden und sechs
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
b) Grundstücks-
und Bauausschuss, bestehend aus dem oder der Vorsitzenden und sechs
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
c) Rechnungsprüfungsausschuss,
bestehend aus dem oder der Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitgliedern
d) Umwelt-
und Energieausschuss, bestehend aus dem oder der Vorsitzenden und sechs
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.
e) Ausschuss
für Kultur, Sport, Jugend, Familie, Senioren und Soziales, bestehend aus dem oder
der Vorsitzenden und sechs ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
f) Ferienausschuss,
bestehend aus dem oder der Vorsitzenden und acht ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitgliedern.
(2) Den Vorsitz in den in Absatz
1 Buchst. a, b, d, e und f genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister.
Der oder die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wählt der Gemeinderat
aus seiner Mitte.
(3) Die Ausschüsse sind
vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat nicht selbst zur Entscheidung
zuständig ist. Im Übrigen beschließen die Ausschüsse anstelle des Gemeinderats
(beschließende Ausschüsse).
(4) Das Aufgabengebiet der
Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht
durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.
§ 3
Tätigkeit der ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung
(1) Die Tätigkeit der
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den
Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem
können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse
nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.
(2) Die ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitglieder erhalten eine „Digitalpauschale“ von 15 € monatlich zur
Unterstützung der digitalen Gemeinderatsarbeit und Einsparung von Personal- und
Druckkosten.
(3) Außerdem erhalten sie für die Teilnahme an Sitzungen des
Gemeinderates oder einer seiner Ausschüsse sowie an Klausurtagungen jeweils 40
€ pro Sitzung.
(4) Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter
oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen
Verdienstausfalls. Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von
10,00 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in
ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Gemeinderatsmitglieder,
denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der
Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer
Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von
10,00 € je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf
Antrag gewährt.
(5) Die ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit im Auftrag der
Gemeinde auf Antrag Reisekosten und Tagegelder nach Bestimmungen des
Bayerischen Reisekostengesetzes.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung
tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Schöllkrippen,
06.05.2020
Marc Babo
1. Bürgermeister
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
17 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |