Beschluss: zugestimmt

Sachverhalt:

Die Bauherren beantragten mit Planungsunterlagen vom 12.05.2020 (Eingang Bauamt: 03.06.2020) die Baugenehmigung für einen Wohnhausanbau in der Höhenstraße 6 in Schöllkrippen/ OT Schneppenbach.

Seitens des Bauherren ist die Errichtung eines Flachdachanbaus zur Wohnnutzung an das bestehende Zweifamilienwohnhaus vorgesehen.

 

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Im vorliegenden Fall ist folgendes festzustellen:

Der Flächennutzungsplan des Marktes Schöllkrippen stellt das Baugrundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar.

Die beantragte Art der Nutzung (hier: Wohnen) ist in diesem Gebiet zulässig.

 

Auch das beantragte Maß der Nutzung (Zahl der Vollgeschosse, Grundflächen- und Geschossflächenzahl) ist mit der umliegenden Bebauung konform.

 

Weiterhin fügt sich das geplante Vorhaben gestalterisch (Dachform, -neigung, etc.) in die vorhandene Bebauung ein. Der Flachdachanbau besitzt gegenüber dem bestehenden Wohnhaus eine untergeordnete Wirkung.

 

Bezüglich der Erschließung ist festzustellen, dass die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden und benutzbar sind. Die Zufahrt über eine öffentliche, ausgebaute Verkehrsfläche ist uneingeschränkt möglich. Die Erschließung ist somit gesichert.

 

Da die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Die bauordnungsrechtliche Beurteilung obliegt dem Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde.

 

 

 


Beschluss:

Zu dem Bauvorhaben „Wohnhausanbau“ in der Höhenstraße 6 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0