Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Der in Nichtöffentlicher Sitzung vom 13.07.2020 gefasste Beschluss über eine Kreditaufnahme nach Art. 69 Abs. 2 GO wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

 

Sachverhalt:

 

Nachdem die vorhandenen Deckungsmittel zur Leistung von aktuellen Ausgaben nicht ausreichen, der Kassenkredit bereits voll ausgeschöpft ist und die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 noch nicht erlassen ist, ist die Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 1.000.000 € auf Rechtsgrundlage des Art. 69 Abs. 2 der BayGO notwendig.

 

Über einen Finanzdienstleister wurden mehrere Kreditinstitute zu folgenden Konditionen angefragt:

 

Darlehensbetrag                        1.000.000 €

Zahlungsweise              halbjährlich

Tilgung                         5%

Erste Tilgung                             Jahresende 2020

Zinsfestschreibung                    längstmöglich

 

Zum Ende der Angebotsfrist lagen der Kämmerei zwei Angebote der Sparkasse Aschaffenburg Alzenau zu folgenden Konditionen vor:

 

 

Variante 1

Variante 2

Nominalzins

0,10%

0,19%

Zinsfestschreibung

30.06.2030

30.06.2035

Rate

25.500 €

25.950 €

Tilgungsbeginn

30.12.2020

30.12.2020

Restschuld nach Zinsfrist

472.367 €

213.854 €

Zinsen bis LZE

10.187,96 €

19.250,11 €

 

 

Beschluss:

Der Markt Schöllkrippen nimmt ein Kommunaldarlehen auf Grundlage der Art. 69 Abs. 2 und Abs. 4 BayGO bei der Sparkasse Aschaffenburg zu folgenden Konditionen auf:

 

Nominalzins                  0,19 %

Zinsbindung                  30.06.2035

Rate                             25.950

Tilgungsbeginn  30.12.2020

Zahlungstermin  halbjährlich

Tilgung p.a.                   5%

 

 

Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

2

pers. beteiligt

0