Sitzung: 27.07.2020 Marktgemeinderat Schöllkrippen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0
Der in Nichtöffentlicher Sitzung vom 13.07.2020 gefasste Beschluss über eine Kreditaufnahme nach Art. 69 Abs. 2 GO wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Sachverhalt:
Nachdem die vorhandenen Deckungsmittel zur Leistung von aktuellen
Ausgaben nicht ausreichen, der Kassenkredit bereits voll ausgeschöpft ist und
die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 noch nicht erlassen ist, ist die
Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 1.000.000 € auf Rechtsgrundlage
des Art. 69 Abs. 2 der BayGO notwendig.
Über
einen Finanzdienstleister wurden mehrere Kreditinstitute zu folgenden
Konditionen angefragt:
Darlehensbetrag 1.000.000 €
Zahlungsweise halbjährlich
Tilgung 5%
Erste Tilgung Jahresende
2020
Zinsfestschreibung längstmöglich
Zum
Ende der Angebotsfrist lagen der Kämmerei zwei Angebote der Sparkasse
Aschaffenburg Alzenau zu folgenden Konditionen vor:
|
Variante
1 |
Variante
2 |
Nominalzins |
0,10% |
0,19% |
Zinsfestschreibung |
30.06.2030 |
30.06.2035 |
Rate |
25.500
€ |
25.950
€ |
Tilgungsbeginn |
30.12.2020 |
30.12.2020 |
Restschuld
nach Zinsfrist |
472.367
€ |
213.854
€ |
Zinsen
bis LZE |
10.187,96
€ |
19.250,11
€ |
Beschluss:
Der
Markt Schöllkrippen nimmt ein Kommunaldarlehen auf Grundlage der Art. 69 Abs. 2
und Abs. 4 BayGO bei der Sparkasse Aschaffenburg zu folgenden Konditionen auf:
Nominalzins 0,19 %
Zinsbindung 30.06.2035
Rate 25.950
Tilgungsbeginn 30.12.2020
Zahlungstermin halbjährlich
Tilgung
p.a. 5%
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
15 |
Nein-Stimmen |
2 |
pers. beteiligt |
0 |