Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Seitens des Landratsamtes wurde gegenüber dem Markt Schöllkrippen mitgeteilt, dass man sich aufgrund Neuerungen hinsichtlich der Gesetzgebung und Auflagen seitens des Wasserwirtschaftsamtes im Hinblick auf die zukünftige Bauschuttverwertung, entscheiden muss, ob die Genehmigung zur Betreibung des 6. Deponieabschnittes, wie ursprünglich beantragt, für eine Bauschutt- und Erdaushubablagerung, oder aber nur für zuletzt genannte Erdaushubablagerung gelten soll.

 

Folgende Punkte sprechen nach Rücksprache mit dem Abfallrecht/Landratsamt gegen den Betrieb als Bauschuttdeponie:

 

·         Wenn eine Ablagerung von Bauschutt erfolgen soll, dann nur mit Entwässerungsschicht und Anlage zum Auffangen des Sickerwassers (gemäß Auflage Wasserwirtschafsamt).

 

·         Zusätzliche Kosten für eine Entwässerungsschicht - Geotextil-Kies-Geotextil. Laut Rücksprache mit den Ing.-Büro Jung belaufen sich hierzu die Kosten bei einer Fläche 22.230 m² auf 440.000,00 €/netto.

 

·         Kosten für Auffangen des Sickerwassers (Bau und Unterhalt) zzgl. laufender Kosten für die
Beprobung, ggf. Transportkosten zu einer Kläranlage, ggf. zuvor Sickerwasseraufbereitung (zwar unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen).

 

·         Diese Mehrkosten sind bei Gebührenkalkulation zu berücksichtigen
Es entstehen Mehrkosten für alle Anlieferer, wobei die Mehrheit der Anlieferer von Erdaushub die Mehrkosten für die Minderheit der Bauschutt-Anlieferer mit trägt. Um diese zu verdeutlichen hier die Zahlen aus den letzten 3 Jahren:

Mengen Bauschutt / Erdaushub

2019: 91 m3 / 20.270 m3

2018: 44,5 m3 / 12.815 m3

2017: 320,5 m3 / 11.528 m3

 

·         (Preis-)Konkurrenz durch u.a. Hartsteinwerk Sailauf (bei Erdaushub) und Baustoffrecycler (wie CUP Alzenau, Schuck Elsenfeld, Stix Niedernberg)

 

·         Kleinmengen Bauschutt können kostenlos am gemeindlichen Recyclinghof oder Kreisrecyclinghof abgegeben werden

 

·         Bei Annahme von Bauschutt auf der Deponie ist Verzicht auf eine Analyse des Materials nicht möglich. Dadurch entsteht ein Überwachungs- und Kontrollaufwand für die Verwaltung.

 

·         Da die derzeitige Planung keine Entwässerungsschicht und keine Sickerwassererfassung vorsieht, wäre eine Bauausführungsplanung hinsichtlich der Entwässerungsschicht/Sickerwassererfassung/Böschungsneigung vor Baubeginn vorzulegen.

Eine zeitliche Verzögerung wäre die Folge.

 

·         Bei Änderung der Deponieverordnung (DepV) hin zu einem Deponierungsverbot von Bauschutt müsste die Annahme von Bauschutt entsprechend der Rechtslage beendet werden, die oben beschriebenen Maßnahmen (Bau Entwässerungsschicht, Sickerwassererfassung) wären trotzdem durchzuführen bzw. bereits gebaut und auch weiter zu betreiben.

 

·         Auch ohne Änderung der DepV gilt bereits jetzt: Abfallhierarchie - Verwertung vor Beseitigung. Bauschutt kann recycelt werden und es gibt in der Region auch entsprechende Firmen (siehe oben).


Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung gegenüber dem Landratsamt mitzuteilen, dass der Markt Schöllkrippen den 6. Deponieabschnitt, entgegen dem ursprünglichen Antrag, als reine Erdaushubdeponie betreiben möchte. Die Genehmigung wird dann anschließend dahingehend entsprechend ausgestellt.

 

Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass der Flächennutzungsplan des Marktes Schöllkrippen bzgl. der Erweiterungsfläche entsprechend angepasst bzw. geändert werden muss. Dies wird im Rahmen der nächsten Flächennutzungsplanänderung durchgeführt.

 

 


Beschluss:

Dem zukünftigen Betrieb des 6. Deponieabschnittes als reine Erdaushubdeponie wird zugestimmt.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0