Sachverhalt:
Seitens des Landratsamtes wurde gegenüber dem Markt Schöllkrippen mitgeteilt, dass man sich aufgrund Neuerungen hinsichtlich der Gesetzgebung und Auflagen seitens des Wasserwirtschaftsamtes im Hinblick auf die zukünftige Bauschuttverwertung, entscheiden muss, ob die Genehmigung zur Betreibung des 6. Deponieabschnittes, wie ursprünglich beantragt, für eine Bauschutt- und Erdaushubablagerung, oder aber nur für zuletzt genannte Erdaushubablagerung gelten soll.
Folgende Punkte sprechen nach Rücksprache mit dem Abfallrecht/Landratsamt gegen den Betrieb als Bauschuttdeponie:
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Wenn eine Ablagerung von Bauschutt erfolgen soll,
dann nur mit Entwässerungsschicht und Anlage zum Auffangen des Sickerwassers (gemäß
Auflage Wasserwirtschafsamt).
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Zusätzliche Kosten für eine Entwässerungsschicht -
Geotextil-Kies-Geotextil. Laut Rücksprache mit den Ing.-Büro Jung belaufen sich
hierzu die Kosten bei einer Fläche 22.230 m² auf 440.000,00 €/netto.
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Kosten für Auffangen des Sickerwassers (Bau und
Unterhalt) zzgl. laufender Kosten für die
Beprobung, ggf. Transportkosten zu einer Kläranlage, ggf. zuvor
Sickerwasseraufbereitung (zwar unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen).
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Diese Mehrkosten sind bei Gebührenkalkulation zu
berücksichtigen
Es entstehen Mehrkosten für alle Anlieferer, wobei die Mehrheit der Anlieferer
von Erdaushub die Mehrkosten für die Minderheit der Bauschutt-Anlieferer mit
trägt. Um diese zu verdeutlichen hier die Zahlen aus den letzten 3 Jahren:
Mengen Bauschutt / Erdaushub
2019: 91 m3 / 20.270 m3
2018: 44,5 m3 / 12.815 m3
2017: 320,5 m3 / 11.528 m3
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(Preis-)Konkurrenz durch u.a. Hartsteinwerk
Sailauf (bei Erdaushub) und Baustoffrecycler (wie CUP Alzenau, Schuck
Elsenfeld, Stix Niedernberg)
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Kleinmengen Bauschutt können kostenlos am
gemeindlichen Recyclinghof oder Kreisrecyclinghof abgegeben werden
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Bei Annahme von Bauschutt auf der Deponie ist
Verzicht auf eine Analyse des Materials nicht möglich. Dadurch entsteht ein Überwachungs-
und Kontrollaufwand für die Verwaltung.
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Da die derzeitige Planung keine
Entwässerungsschicht und keine Sickerwassererfassung vorsieht, wäre eine
Bauausführungsplanung hinsichtlich der Entwässerungsschicht/Sickerwassererfassung/Böschungsneigung
vor Baubeginn vorzulegen.
Eine zeitliche Verzögerung wäre die Folge.
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Bei Änderung der Deponieverordnung (DepV) hin zu
einem Deponierungsverbot von Bauschutt müsste die Annahme von Bauschutt entsprechend
der Rechtslage beendet werden, die oben beschriebenen Maßnahmen (Bau Entwässerungsschicht,
Sickerwassererfassung) wären trotzdem durchzuführen bzw. bereits gebaut und
auch weiter zu betreiben.
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Auch ohne Änderung der DepV gilt bereits jetzt:
Abfallhierarchie - Verwertung vor Beseitigung. Bauschutt kann recycelt werden
und es gibt in der Region auch entsprechende Firmen (siehe oben).
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die
Verwaltung gegenüber dem Landratsamt mitzuteilen, dass der Markt Schöllkrippen
den 6. Deponieabschnitt, entgegen dem ursprünglichen Antrag, als reine Erdaushubdeponie
betreiben möchte. Die Genehmigung wird dann anschließend dahingehend
entsprechend ausgestellt.
Abschließend wird noch darauf hingewiesen,
dass der Flächennutzungsplan des Marktes Schöllkrippen bzgl. der
Erweiterungsfläche entsprechend angepasst bzw. geändert werden muss. Dies wird
im Rahmen der nächsten Flächennutzungsplanänderung durchgeführt.
Beschluss:
Dem zukünftigen Betrieb des 6. Deponieabschnittes als reine Erdaushubdeponie wird zugestimmt.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
16 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |