Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Bauherr beantragte mit Planungsunterlagen vom 04.09.2020 die Baugenehmigung/Nutzungsänderung für die Umnutzung einer ehemaligen Metzgerei in einen Unverpackt-Laden „Frollein Clara“ in der Waagstraße 1 in Schöllkrippen.

 

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Im vorliegenden Fall ist folgendes festzustellen:

Der Flächennutzungsplan des Marktes Schöllkrippen stellt das Baugrundstück als Mischgebiet (MI) nach § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar.

Die beantragte Art der Nutzung (hier: Einzelhandelsbetrieb) ist in diesem Gebiet zulässig.

 

Auch das beantragte Maß der Nutzung (Zahl der Vollgeschosse, Grundflächen- und Geschossflächenzahl) ist mit der umliegenden Bebauung konform. Die Nutzungsänderung bezieht sich lediglich auf die Räumlichkeiten der ehem. Metzgerei im Erdgeschoss. Weitere Änderungen am Bestandsgebäude sind nicht geplant.

 

Weiterhin fügt sich das geplante Vorhaben gestalterisch in die vorhandene Bebauung ein. Die erforderlichen Stellplätze bleiben im Vergleich zur vorherigen Nutzung unverändert und können auf dem Grundstück in der Waagstraße 1 in ausreichender Form nachgewiesen werden. 

 

Bezüglich der Erschließung ist festzustellen, dass die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden und benutzbar sind. Die Zufahrt über eine öffentliche, ausgebaute Verkehrsfläche ist uneingeschränkt möglich. Die Erschließung ist somit gesichert.

 

Da die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Die bauordnungsrechtliche Beurteilung obliegt dem Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde.

 

 


Beschluss:

Zu dem Bauvorhaben „Umnutzung einer ehemaligen Metzgerei in einen Unverpackt-Laden „Frollein Clara“ in der Waagstraße 1 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0