Beschluss: zur Kenntnis genommen

  • Nachtragsbündelung Deutsche Glasfaser

Der Bürgermeister informiert, dass die Frist noch bis zum 02.11.2020 läuft. Der appelliert deshalb an die Bürger und bittet um Unterstützung, das die erforderliche Quote von 40 % (im Moment sind es erst 26 %) erreicht wird. Zusätzlich wird die nächsten Tage noch ein entsprechender Flyer verteilt werden.

 

  • Bürgerversammlungen 2020

Der Bürgermeister informiert, dass nach der Gemeindeordnung grundsätzlich einmal im Jahr eine Bürgerversammlung stattfinden muss. Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation und der weiterhin steigenden Inzidenzzahlen können die Bürgerversammlungen für 2020 -auch mangels passender Räumlichkeiten- jedoch nicht stattfinden. Sobald es die Pandemie-Lage zulässt, werden dann in 2021 die Bürgerversammlungen mit Rückblick auf 2020 und Vorschau auf 2021 stattfinden.

 

  • Feuerwehrfahrzeug – Förderbescheid liegt vor

Der Bürgermeister informiert, dass seit 17.07.2020 der Bewilligungsbescheid für das Fahrzeug vorliegt. Die Aufträge konnten deshalb erteilt werden.

 

  • Allerheiligen und Volkstrauertag
    Ob in diesem Jahr der Friedhofsgang an Allerheiligen sowie zu den Kriegerdenkmalen stattfinden kann, ist noch nicht final geklärt. Der Bürgermeister wird dies noch mit dem Pfarrer abstimmen.

 

  • Bürgerfragestunde - Anregung Gemeinderatsmitglied Stephan Roth-Oberlies
    Da die diesjährigen Bürgerversammlungen ausfallen regt Gemeindemitglied Stephan Roth-Oberlies an, anstelle dessen eine Bürgerfragestunde vor der Gemeinderatssitzung einzuführen.

Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass er bereits im Bürgerblatt mehrfach informiert und angeboten hat, persönliche Termine für die Bürger zu vergeben. Trotzdem wird der Bürgermeister die Anregung aufgreifen und eine entsprechende Bürgerfragestunde vor der nächsten Sitzung anbieten.

 

  • Anfrage Gemeinderätin Silvia Röhrig – Umzug Poststelle in ehemaligen Blumenladen
    Frau Röhrig fragt an, ob der Umzug der Poststelle einer Meldung an die Gemeinde bedarf, zumal die aktuelle Verkehrssituation (Stellplätze) dort nicht optimal sei.
    Der Bürgermeister erläutert, dass dieser Umzug keiner gemeindlichen Genehmigung bedarf.