Sitzung: 26.10.2020 Marktgemeinderat Schöllkrippen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
- Nachtragsbündelung
Deutsche Glasfaser
Der Bürgermeister informiert, dass die Frist noch bis zum 02.11.2020
läuft. Der appelliert deshalb an die Bürger und bittet um Unterstützung, das
die erforderliche Quote von 40 % (im Moment sind es erst 26 %) erreicht wird.
Zusätzlich wird die nächsten Tage noch ein entsprechender Flyer verteilt
werden.
- Bürgerversammlungen 2020
Der Bürgermeister informiert, dass nach der Gemeindeordnung
grundsätzlich einmal im Jahr eine Bürgerversammlung stattfinden muss. Aufgrund
der derzeitigen Corona-Situation und der weiterhin steigenden Inzidenzzahlen können
die Bürgerversammlungen für 2020 -auch mangels passender Räumlichkeiten- jedoch
nicht stattfinden. Sobald es die Pandemie-Lage zulässt, werden dann in 2021 die
Bürgerversammlungen mit Rückblick auf 2020 und Vorschau auf 2021 stattfinden.
- Feuerwehrfahrzeug – Förderbescheid liegt vor
Der Bürgermeister informiert, dass seit 17.07.2020 der
Bewilligungsbescheid für das Fahrzeug vorliegt. Die Aufträge konnten deshalb
erteilt werden.
- Allerheiligen und
Volkstrauertag
Ob in diesem Jahr der Friedhofsgang an Allerheiligen sowie zu den Kriegerdenkmalen stattfinden kann, ist noch nicht final geklärt. Der Bürgermeister wird dies noch mit dem Pfarrer abstimmen.
- Bürgerfragestunde - Anregung Gemeinderatsmitglied
Stephan Roth-Oberlies
Da die diesjährigen Bürgerversammlungen ausfallen regt Gemeindemitglied Stephan Roth-Oberlies an, anstelle dessen eine Bürgerfragestunde vor der Gemeinderatssitzung einzuführen.
Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass er bereits im Bürgerblatt
mehrfach informiert und angeboten hat, persönliche Termine für die Bürger zu
vergeben. Trotzdem wird der Bürgermeister die Anregung aufgreifen und eine
entsprechende Bürgerfragestunde vor der nächsten Sitzung anbieten.
- Anfrage Gemeinderätin Silvia Röhrig – Umzug Poststelle in ehemaligen Blumenladen
Frau Röhrig fragt an, ob der Umzug der Poststelle einer Meldung an die Gemeinde bedarf, zumal die aktuelle Verkehrssituation (Stellplätze) dort nicht optimal sei.
Der Bürgermeister erläutert, dass dieser Umzug keiner gemeindlichen Genehmigung bedarf.