Sachverhalt:
Von den Mitgliedsgemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft unterhalten 5 Gemeinden (Kleinkahl, Schöllkrippen,
Sommerkahl, Westerngrund und Wiesen) eigenständige
Trinkwasserversorgungsanlagen und sind somit jeweils eines von 309 Versorgungsunternehmen
in Unterfranken. Diese dezentrale Versorgungsstruktur unter Verantwortung der
Kommunen hat sich jahrzehntelang bewährt.
Veränderte Rahmenbedingungen,
u.a. durch den Klimawandel, stellen die Versorger jedoch vor neue
Herausforderungen.
Betriebssicherheit:
Zur Sicherstellung der
Betriebsstabilität während Dürreperioden und sinkender Grundwasserspiegel sowie
bei der Bereitstellung des erforderlichen Fachpersonals, schließen sich daher
immer häufiger Kommunen zu Betriebsgemeinschaften oder Zweckverbänden zusammen.
Von politischer Seite werden solche Vorhaben unterstützt und es gibt
Fördermöglichkeiten für betriebliche Kooperationen oder auch die Schaffung
eines 2. Standbeines (mit Verbindungsleitungen) für den Fall eines Ausfalls
Einzelner, für die Wasserversorgung bedeutsamer Komponenten.
Für den Markt Schöllkrippen
wäre eine Zusammenarbeit mit den anderen Kommunen zur Abdeckung der personellen
Anforderungen sinnvoll.
Fachpersonal:
Das Merkblatt W1000 des DVGW
fordert für Wasserversorger bis 5.000 Einwohner mit Wassergewinnung, einfacher
Aufbereitung und Verteilung mindestens eine „Fachkraft für
Wasserversorgungstechnik“.
Neben den Absolventen der
regulären dreijährigen Berufsausbildung zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
können nach § 43 (2) Berufsbildungsgesetz auch Externe zur Abschlussprüfung
zugelassen werden.
In den 5 Gemeinden mit eigener
Wasserversorgung hält der Markt Schöllkrippen den einzigen Wassermeister vor.
Dieser ist berechtigt, bei gleicher Wassergewinnung, Aufbereitung und
Verteilung bis 30.000 Einwohner verantwortlich tätig zu sein. Kleinkahl verfügt
wie Wiesen über keine Person mit der aktuell geforderten Qualifikation. Die
sogenannten Wasserwarte besitzen jedoch Bestandsschutz und Erst wenn diese
ausscheiden, müssen sie eine entsprechende technische Führungskraft vorweisen.
Durch die Gründung einer
Betriebsgemeinschaft für die Wasserversorgung, könnten die bereits vorhandenen
personellen Ressourcen von allen 5 Gemeinden genutzt und für die Zukunft
Nachwuchskräfte ausgebildet werden.
Die Aufgaben der technischen
Führungskraft würden an diese Betriebsgemeinschaft übergeben werden. Die
tägliche Dokumentation, Kontrolle und auch der Unterhalt der
Wasserversorgungsanlagen kann durch die technischen Fachkräfte, die vor Ort
beschäftigt bleiben, erfolgen.
Weitere Vorgehensweise:
Zwischenzeitlich wurden in den
Gemeinden Kleinkahl, Sommerkahl, Westerngrund und Wiesen positive
Absichtserklärungen bekundet, eine gemeinsame Lösung weiter voranzutreiben.
Wenn die Gemeinderäte die
prinzipielle Bereitschaft zur Gründung einer Betriebsgemeinschaft
signalisieren, können die verschiedenen Möglichkeiten eines Zusammenschlusses,
u.a. durch die Hinzuziehung eines externen Beraters näher ausgearbeitet werden.
Dies bildet dann die Grundlage für die erforderlichen Entscheidungen in den
Gremien über eine Betriebsgemeinschaft.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat steht der Gründung einer Wasserbetriebsgemeinschaft positiv gegenüber. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Rahmenbedingungen mit den Gemeinden Kleinkahl, Sommerkahl, Westerngrund und Wiesen abzustimmen und ggf. erste Untersuchungen in Auftrag zu geben.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
15 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |