Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Von den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft unterhalten 5 Gemeinden (Kleinkahl, Schöllkrippen, Sommerkahl, Westerngrund und Wiesen) eigenständige Trinkwasserversorgungsanlagen und sind somit jeweils eines von 309 Versorgungsunternehmen in Unterfranken. Diese dezentrale Versorgungsstruktur unter Verantwortung der Kommunen hat sich jahrzehntelang bewährt.

 

Veränderte Rahmenbedingungen, u.a. durch den Klimawandel, stellen die Versorger jedoch vor neue Herausforderungen.

 

Betriebssicherheit:

 

Zur Sicherstellung der Betriebsstabilität während Dürreperioden und sinkender Grundwasserspiegel sowie bei der Bereitstellung des erforderlichen Fachpersonals, schließen sich daher immer häufiger Kommunen zu Betriebsgemeinschaften oder Zweckverbänden zusammen. Von politischer Seite werden solche Vorhaben unterstützt und es gibt Fördermöglichkeiten für betriebliche Kooperationen oder auch die Schaffung eines 2. Standbeines (mit Verbindungsleitungen) für den Fall eines Ausfalls Einzelner, für die Wasserversorgung bedeutsamer Komponenten.

 

Für den Markt Schöllkrippen wäre eine Zusammenarbeit mit den anderen Kommunen zur Abdeckung der personellen Anforderungen sinnvoll.

 

Fachpersonal:

 

Das Merkblatt W1000 des DVGW fordert für Wasserversorger bis 5.000 Einwohner mit Wassergewinnung, einfacher Aufbereitung und Verteilung mindestens eine „Fachkraft für Wasserversorgungstechnik“.

Neben den Absolventen der regulären dreijährigen Berufsausbildung zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik können nach § 43 (2) Berufsbildungsgesetz auch Externe zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

 

In den 5 Gemeinden mit eigener Wasserversorgung hält der Markt Schöllkrippen den einzigen Wassermeister vor. Dieser ist berechtigt, bei gleicher Wassergewinnung, Aufbereitung und Verteilung bis 30.000 Einwohner verantwortlich tätig zu sein. Kleinkahl verfügt wie Wiesen über keine Person mit der aktuell geforderten Qualifikation. Die sogenannten Wasserwarte besitzen jedoch Bestandsschutz und Erst wenn diese ausscheiden, müssen sie eine entsprechende technische Führungskraft vorweisen.

 

Durch die Gründung einer Betriebsgemeinschaft für die Wasserversorgung, könnten die bereits vorhandenen personellen Ressourcen von allen 5 Gemeinden genutzt und für die Zukunft Nachwuchskräfte ausgebildet werden.

 

Die Aufgaben der technischen Führungskraft würden an diese Betriebsgemeinschaft übergeben werden. Die tägliche Dokumentation, Kontrolle und auch der Unterhalt der Wasserversorgungsanlagen kann durch die technischen Fachkräfte, die vor Ort beschäftigt bleiben, erfolgen.

 

Weitere Vorgehensweise:

 

Zwischenzeitlich wurden in den Gemeinden Kleinkahl, Sommerkahl, Westerngrund und Wiesen positive Absichtserklärungen bekundet, eine gemeinsame Lösung weiter voranzutreiben.

 

Wenn die Gemeinderäte die prinzipielle Bereitschaft zur Gründung einer Betriebsgemeinschaft signalisieren, können die verschiedenen Möglichkeiten eines Zusammenschlusses, u.a. durch die Hinzuziehung eines externen Beraters näher ausgearbeitet werden. Dies bildet dann die Grundlage für die erforderlichen Entscheidungen in den Gremien über eine Betriebsgemeinschaft.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat steht der Gründung einer Wasserbetriebsgemeinschaft positiv gegenüber. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Rahmenbedingungen mit den Gemeinden Kleinkahl, Sommerkahl, Westerngrund und Wiesen abzustimmen und ggf. erste Untersuchungen in Auftrag zu geben.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0