Sachverhalt:
Im Hinblick auf die Entwicklung
des Wasserdargebots in unserer Region und der immer heftiger werdenden
Hitzeperioden mit geringen Niederschlagsmengen, ist es ein sinnvoller Schritt
die Ausstattung von Wohngebäuden mit Regenwasseranlagen zur Entlastung der
Trinkwasserversorgung zu fördern, um den Verbrauch von hochwertigem Grund- und
Quellwasser durch die Verwendung von Niederschlagswasser im Alltag zu
verringern.
Dabei soll die
Brauchwassernutzung für Toilettenanlagen in besonderem Maße durch einen höheren
Betrag bezuschusst werden. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel ohne Rechtsanspruch. Hierfür sollen im Rahmen der
Haushaltsplanung 2021 entsprechende Mittel bereitgestellt. Der Förderzeitraum
soll zunächst auf zwei Jahre befristet werden.
Der Umwelt- und Energieausschuss
hat die Förderrichtlinie in seiner Sitzung am 19.10.2020 vorberaten und einen
Empfehlungsbeschluss zur Verabschiedung des vorgelegten Richtlinienentwurfs
gefasst.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die vorgelegte Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen beim Bau von Regenwasseranlagen für Wohngebäude des Marktes Schöllkrippen. Die Richtlinie tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Der Förderzeitraum ist zunächst auf zwei Jahre befristet.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
15 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |