Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Im Hinblick auf die Entwicklung des Wasserdargebots in unserer Region und der immer heftiger werdenden Hitzeperioden mit geringen Niederschlagsmengen, ist es ein sinnvoller Schritt die Ausstattung von Wohngebäuden mit Regenwasseranlagen zur Entlastung der Trinkwasserversorgung zu fördern, um den Verbrauch von hochwertigem Grund- und Quellwasser durch die Verwendung von Niederschlagswasser im Alltag zu verringern.

 

Dabei soll die Brauchwassernutzung für Toilettenanlagen in besonderem Maße durch einen höheren Betrag bezuschusst werden. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ohne Rechtsanspruch. Hierfür sollen im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 entsprechende Mittel bereitgestellt. Der Förderzeitraum soll zunächst auf zwei Jahre befristet werden.

 

Der Umwelt- und Energieausschuss hat die Förderrichtlinie in seiner Sitzung am 19.10.2020 vorberaten und einen Empfehlungsbeschluss zur Verabschiedung des vorgelegten Richtlinienentwurfs gefasst.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die vorgelegte Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen beim Bau von Regenwasseranlagen für Wohngebäude des Marktes Schöllkrippen. Die Richtlinie tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Der Förderzeitraum ist zunächst auf zwei Jahre befristet.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0