Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Nach Art. 47 BayStrWG ist eine Gemeindestraße unverzüglich zu widmen, sobald sie ordnungsgemäß hergestellt ist. Die Widmungsvoraussetzungen für die folgende, aufgeführte Straße ist nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erfüllt.

 

 

1.            Widmung der Ortsstraße „Rieseräcker“, Teilstück I

Beschluss:

Der nachfolgende Straßenzug wird gemäß Art. 6 Abs. 2 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 zur Ortsstraße Nr. 33 gewidmet:

 

Straßenbezeichnung:                  Rieseräcker (Teilst. I)

Anfangspunkt:                           Ortsstraße Nr. 12, Höhenstraße, Fl.-Nr. 422

Endpunkt:                                  Grundstück Fl.-Nr. 872

Länge:                                      0,080 km

Fl.-Nr.:                                      872/1

Straßenbaulastträger:                 Markt Schöllkrippen

Widmungsbeschränkung:            ./.

 

 

Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0

 

 

 

1.1       Rieseräcker, Teilstück II

 

Beschluss:

Der nachfolgende Straßenzug wird gemäß Art. 6 Abs. 2 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 zur Ortsstraße Nr. 34 gewidmet:

 

Straßenbezeichnung:                  Rieseräcker (Teilstück II)

Anfangspunkt:                           Ortsstraße Nr. 33, Rieseräcker (Teilstück I)

Endpunkt:                                  Grundstück Fl.-Nr. 872/5 und 872/6

Länge:                                      0,020 km

Fl.-Nr.:                                      872/1

Straßenbaulastträger:                 Markt Schöllkrippen

Widmungsbeschränkung:            ./.

 

 

Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0

 

 

 

1.2         Verlängerung der „Höhenstraße“

Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes „Nördlich der Steinstraße –Teilerschließung Höhenstraße“ wurde die Höhenstraße um weitere 0,015 km ausgebaut.

 

Beschluss:

Die Widmung ist wie folgt zu berichtigen:

Länge:                          0,197 km

 

 

Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0

 

 

1.3         Aufstufung eines Teilstücks von 0,015 km des gemeindlichen Weges Nr. 8, Fl.-Nr. 422,
            Feldweg

 

Durch die „Verlängerung“ der Höhenstraße wurde eine Teilstrecke von 0,015 km des gemeindlichen Feldweges Nr. 8, Fl.-Nr. 422 ausgebaut und zur Ortsstraße aufgestuft.

 

Beschluss:

Die Widmung ist wie folgt zu berichtigen:

 

Länge:                          0,744 km

 

Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0