Sachverhalt:
Nach Art. 47 BayStrWG ist eine Gemeindestraße unverzüglich zu widmen,
sobald sie ordnungsgemäß hergestellt ist. Die Widmungsvoraussetzungen für die
folgende, aufgeführte Straße ist nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erfüllt.
1.
Widmung
der Ortsstraße „Rieseräcker“, Teilstück I
Beschluss:
Der
nachfolgende Straßenzug wird gemäß Art. 6 Abs. 2 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 zur
Ortsstraße Nr. 33 gewidmet:
Straßenbezeichnung: Rieseräcker (Teilst. I)
Anfangspunkt: Ortsstraße Nr. 12,
Höhenstraße, Fl.-Nr. 422
Endpunkt: Grundstück
Fl.-Nr. 872
Länge:
0,080
km
Fl.-Nr.: 872/1
Straßenbaulastträger: Markt Schöllkrippen
Widmungsbeschränkung: ./.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
16 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |
1.1 Rieseräcker,
Teilstück II
Beschluss:
Der nachfolgende Straßenzug wird gemäß Art. 6 Abs. 2 i.V. mit Art. 46
Nr. 2 zur Ortsstraße Nr. 34 gewidmet:
Straßenbezeichnung: Rieseräcker
(Teilstück II)
Anfangspunkt: Ortsstraße
Nr. 33, Rieseräcker (Teilstück I)
Endpunkt: Grundstück
Fl.-Nr. 872/5 und 872/6
Länge: 0,020
km
Fl.-Nr.: 872/1
Straßenbaulastträger: Markt
Schöllkrippen
Widmungsbeschränkung: ./.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
16 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |
1.2
Verlängerung
der „Höhenstraße“
Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes „Nördlich der Steinstraße
–Teilerschließung Höhenstraße“ wurde die Höhenstraße um weitere 0,015 km
ausgebaut.
Beschluss:
Die Widmung ist wie folgt zu berichtigen:
Länge: 0,197
km
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
16 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |
1.3
Aufstufung
eines Teilstücks von 0,015 km des gemeindlichen Weges Nr. 8, Fl.-Nr. 422,
Feldweg
Durch
die „Verlängerung“ der Höhenstraße wurde eine Teilstrecke von 0,015 km des
gemeindlichen Feldweges Nr. 8, Fl.-Nr. 422 ausgebaut und zur Ortsstraße
aufgestuft.
Beschluss:
Die
Widmung ist wie folgt zu berichtigen:
Länge: 0,744 km
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
16 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |