Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Bezüglich der Errichtung der Kompostieranlage auf dem Keilrainhof hat die Verwaltung beim Bauatelier Richter und Schäffner aus Aschaffenburg um die Abgabe eines Honorarangebotes gebeten. Das Büro hat in der Vergangenheit den Großteil der Bauleitverfahren in Schöllkrippen betreut und kennt die Örtlichkeiten.


Für die Aufstellung des Bebauungsplans mitsamt Begleitung im Verfahren wird von Frau Richter mit Schreiben vom 16.10.2020 eine Honorarsumme nach HOAI von insgesamt 4.503,00 € netto angeboten.

 

Das Honorar bemisst sich nach §§ 19, 21 HOAI. Es ist Honorarzone I festgesetzt worden. Das Honorar wurde von Frau Richter aufgrund der Vorgaben durch den Vorhabensträger, welche einen Vorhabens- und Erschließungsplan vorzulegen haben, bereits um 55 % gekürzt. Die Nebenkosten sind pauschal mit 6 % festgelegt.

 

Aus Sicht der Verwaltung erscheinen die angebotenen Summen angemessen. Es wird empfohlen, den Planungsauftrag für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß dem vorgelegten Angebot an das Bauatelier Richter und Schäffner zu vergeben.


Beschluss:

 

Dem Bauatelier Richter und Schäffner aus Aschaffenburg wird der Auftrag entsprechend dem vorgelegten Angebot zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kompostieranlage Keilrainhof“ (4.503,00 € netto) erteilt.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0