Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes teilt Bürgermeister Babo den Gemeinderatsmitgliedern mit, dass auf Initiative der Familie Zang die Errichtung einer Kompostieranlage im Bereich des Keilrainhofes vorgesehen ist. 

 

Durch eine Kompostieranlage in Schöllkrippen könnte auch die Initiative „Bodenständig“, welche die Humusbildung der Ackerflächen fördert und somit auch zum Hochwasserschutz beitragen soll, unmittelbar unterstützt, da das kompostierte Material auch vor Ort entsprechend verwendet werden kann.

 

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung der vorgesehenen Kompostierungsanlage sind im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu schaffen. Hierzu ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Durchführungsvertrag) zwingend erforderlich.  Eine Flächennutzungsplanänderung ist hier ebenfalls notwendig. Die Zufahrt zur zukünftigen Anlage soll dabei jedoch nicht über die Keilrainstraße, sondern über eine neue Erschließungsstraße im Bereich der Deponie erfolgen.

 

Grundsätzlich steht man der Umsetzung einer solchen Anlage seitens des Gemeinderates positiv gegenüber. Darüber hinaus sind jedoch auch die Ausschreibungsmodalitäten gegenüber dem Landkreis Aschaffenburg, welcher für die Abfallentsorgung zuständig ist, entsprechend zu klären. Hierzu wurde durch den Bürgermeister bereits Kontakt mit einem Fachanwaltsbüro für Vergaberecht aufgenommen. Darüber hinaus gab es auch bereits Gespräche mit dem Landratsamt, in denen über die Ausschreibungsfristen und Aufteilungen hinsichtlich der Entsorger gesprochen wurde.