Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Wie bereits in Tagesordnungspunkt 4.1 dargestellt, ist die Errichtung einer Kompostieranlage auf dem Keilrainhof geplant.

 

Sowohl die Fläche für die Kompostieranlage (Flur Nr. 2789, sowie Teilflächen aus Flur Nrn. 2790 und 2789/2, Gemarkung Schöllkrippen) als auch die Erweiterungsfläche der Deponie (Flur Nr. 2777, Gemarkung Schöllkrippen) sind im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Dem „Entwicklungsgebot“ (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB) wird hier keine Rechnung getragen, da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist demnach zwingend erforderlich. 

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans kann im Parallelverfahren gleichzeitig mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kompostieranlage Keilrainhof“ erfolgen (§ 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

 

 

Momentaner Stand


Beschluss:

1. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan wird wie folgt geändert:

 

  • Die Grundstücke Flur Nr. 2789, sowie Teilflächen aus Flur Nrn. 2790 und 2789/2, Gemarkung Schöllkrippen, werden als „Sondergebiet Kompostieranlage“ dargestellt.

 

  • Die Grundstücke Flur Nrn. 2775, 2776, 2777, 2778, 2779, 2780, 2781 und 2782 sowie eine Teilfläche aus der Flur Nr. 2770 Gemarkung Schöllkrippen, werden als „Fläche für Deponie, Recyclinghof und Grünabfallplatz“ dargestellt.

 

2. Die Änderung erhält die Bezeichnung „12. Änderung – Sondergebiet Kompostieranlage, Erweiterung Deponie mit Recyclinghof und Grünabfallplatz“. 

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0