Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Bezüglich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Verwaltung beim Bauatelier Richter und Schäffner aus Aschaffenburg um die Abgabe eines Honorarangebotes gebeten. Das Büro hat in der Vergangenheit den Großteil der Bauleitverfahren in Schöllkrippen betreut und kennt die Örtlichkeiten.


Für die Änderung des Flächennutzungsplanes mitsamt Begleitung im Verfahren wird von Frau Richter mit Schreiben vom 13.11.2020 eine Honorarsumme nach HOAI von insgesamt 2.915,00 € netto angeboten.

 

Das Honorar bemisst sich nach dem voraussichtlichen Stundenaufwand. Die Nebenkosten sind pauschal mit 4 % festgelegt.

 

Aus Sicht der Verwaltung erscheinen die angebotenen Summen angemessen. Es wird empfohlen, den Planungsauftrag für die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß dem vorgelegten Angebot an das Bauatelier Richter und Schäffner zu vergeben.

 


Beschluss:

 

Dem Bauatelier Richter und Schäffner aus Aschaffenburg wird der Auftrag entsprechend dem vorgelegten Angebot zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Kompostieranlage und Erweiterung Deponie“ (2.915,00 € netto) erteilt.

 


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0