Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Zu diesem Tagesordnungspunkt erscheint Gemeinderatsmitglied Dr. Marco Schmitt verspätet zur Sitzung.

 

Sachverhalt:

 

Die Bauherren beantragten mit Planungsunterlagen vom 30.10.2020 die Baugenehmigung für den Umbau eines bestehenden Wohnhauses und Neubau eines barrierefreien Aufzuges in der Hauptstraße 54 a sowie den Neubau einer Gaube mit Balkon und Erweiterung im 1. Obergeschoss in der Hauptstraße 54 in Schöllkrippen-Schneppenbach.

 

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Im vorliegenden Fall ist folgendes festzustellen:

Der Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Schöllkrippen stellt das Baugrundstück als Dorfgebiet (MD) nach § 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar.

Die beantragte Art der Nutzung (hier: Wohnen) ist in diesem Gebiet zulässig.

 

Auch das beantragte Maß der Nutzung (Zahl der Vollgeschosse, Grundflächen- und Geschossflächenzahl) ist mit der umliegenden Bebauung konform.

 

Weiterhin fügt sich das geplante Vorhaben gestalterisch (Dachform, -neigung, etc.) in die vorhandene Bebauung ein.

 

Bezüglich der Erschließung ist festzustellen, dass die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden und benutzbar sind. Die Zufahrt über eine öffentliche, ausgebaute Verkehrsfläche ist uneingeschränkt möglich. Die Erschließung ist somit gesichert.

 

Da die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Die bauordnungsrechtliche Beurteilung (insbesondere die beantragten Abweichungen bezüglich der Abstandsflächen) obliegt dem Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde.

 

Das Bauvorhaben wurde zudem im Voraus mit dem Landratsamt abgestimmt.


Beschluss:

 

Zu dem Bauvorhaben „Umbau eines bestehenden Wohnhauses und Neubau eines barrierefreien Aufzuges“ in der Hauptstraße 54 a sowie „Neubau einer Gaube mit Balkon und Erweiterung im 1. Obergeschoss“ in der Hauptstraße 54 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0

 

Es liegen zwar noch weitere Bauanträge vor, jedoch müssen diese, aufgrund der Nichtvollständigkeit des Gemeinderates, in der nächsten Sitzung behandelt werden.