Beschluss: zur Kenntnis genommen

Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes muss auch der Flächennutzungsplan des Marktes Schöllkrippen entsprechend angepasst werden. In diesem Fall soll neben der Ausweisung eines Sondergebietes für eine Kompostieranlage auch die 6. Deponierweiterung entsprechend berücksichtigt werden.

 

Zudem wird seitens des Bürgermeisters mitgeteilt, dass es im Rahmen dieser Flächennutzungsplanänderung sinnvoll wäre, eine Ausweichfläche für den bestehenden Recyclinghof auf dem bereits verfüllten Deponiegelände vorzusehen. Nach Rücksprache mit der Abteilung Abfallrecht des Landratsamtes, wurde diese Maßnahme aufgrund der derzeit geringen Platzkapazitäten am bestehenden Recyclinghof durchaus begrüßt.

 

Seitens des Gremiums wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Verlegung des Recyclinghofes mit den beiden vertraglich gebundenen Nachbargemeinden Blankenbach und Sommerkahl, welche Mitnutzer des Recyclinghofes am Gewerbepark sind, besprochen werden muss. Darüber hinaus sollte die Zufahrt zum neuen Recyclinghof auf dem Deponiegelände auch dementsprechend befestigt werden. Als Beispiele werden die neuen Recyclinghöfe in Westerngrund und Krombach genannt. Ansonsten besteht jedoch Einverständnis mit der vorgeschlagenen Flächennutzungsplananpassung.