Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Alter Friedhof

 

Die Maßnahmen zur Revitalisierung des Friedhofes Schöllkrippen (alter Teil) wurden seit dem Jahr 2004 durch den Landschaftsarchitekten Günter Hurrlein geplant und in diversen Bauabschnitten umgesetzt.

 

Die Errichtung der Urnensenkmauer, mit insgesamt 124 Urnendoppelkammern, war die letzte große Maßnahme die im Rahmen der Revitalisierung durchgeführt und im Jahr 2012 abgeschlossen wurde.

 

 

Derzeit stehen in der Urnensenkmauer noch 100 Urnendoppelkammern zur Verfügung.

In der seinerzeitigen Planung war die Errichtung noch weiterer Urnenwände im oberen Bereich des alten Friedhofes sowie die Anlegung neuer Wege und Aufenthaltsbereiche vorgesehen.

Aufgrund der vorliegenden Planung wurden im oberen Bereich des Friedhofes keine weiteren Belegungen von Grabstätten mehr zugelassen, jedoch den Grabinhabern unentgeltlich gestattet, die Grabstätten bis zur Durchführung weiterer Baumaßnahmen zu belassen und zu pflegen.

Im unteren Friedhofsteil sind noch einzelne Urnenerdgrabstätten vorhanden, allerdings besteht die Nachfrage in Bezug auf Urnenerdgrabstätten nach wie vor. Als Fläche für weitere Urnenerdgrabstätten könnte der obere Friedhofsbereich genutzt werden.

 

Es stellt sich nunmehr die Frage, ob an der ursprünglichen Planung zur Revitalisierung festgehalten und weitere Urnenwände sowie die Anlegung neuer Wege im oberen Friedhofsbereich erfolgen soll oder ob der obere Friedhofsbereich in seiner jetzigen Geländeform belassen wird und die freien Flächen für die Anlegung von Urnenerdgrabstätten – analog der Vorgehensweise im unteren Friedhofsteil – genutzt wird.

 

Nach Vorstellung durch den Bürgermeister wird zwar festgehalten, dass man die bestehende Planung nicht verwerfen möchte, jedoch dennoch, aufgrund der Haushaltslage, entsprechend verschieben sollte. Zudem wird berichtet, dass seit 2006 keine Friedhofsgebühren seitens der Verwaltung mehr abgerechnet wurden. Hierüber wird seitens des Gremiums großes Unverständnis geäußert und man bittet um entsprechende Aufklärung und baldige Nachkalkulation. Schließlich handelt es bei dem Friedhof um eine kostenrechnende Einrichtung.

 

Somit wird abschließend folgender   Beschluss   gefasst:

 

Die Umsetzung der Planung wird zurückgestellt. Anschließend soll eine bedarfsgerechte Erweiterung geprüft und umgesetzt werden. Die versäumten Abrechnungen der Friedhofgebühren seit 2006 sind seitens der Verwaltung zu prüfen und nachzuholen. 

 

Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0

 

 

 

Dreiecksfriedhof

 

In der Sitzung vom 09.04.2019 (öffentlicher Teil) wurde die Teilauflassung und Umnutzung des Dreiecksteils des Friedhofes Schöllkrippen beschlossen. Mit Wirkung vom 01.01.2020 besteht in diesem Friedhofsteil eine Nutzungsbeschränkung dahingehend, dass in den vorhandenen Grabstätten nur noch Urnenbeisetzungen erfolgen können. Erdbestattungen sind in diesem Friedhofsteil seither ausschließlich noch bei Ehegattenbeibettungen möglich.

 

Zwischenzeitlich sind auch zusammenhängende Flächen im Dreiecksteil freigeworden, die, wie bereits in der Sitzung vom 09.04.2019 besprochen, durch den gemeindlichen Bauhof hergerichtet und für die Anlegung von weiteren Urnenerdgrabstätten vorbereitet werden können.

 

Vorhandene Reihen- oder Familiengräber können in diesem Friedhofsbereich verkleinert werden, wenn dies gewünscht wird oder wenn die Nutzung der jeweiligen Grabstätte künftig nur noch als Urnenerdgrabstätte beabsichtigt oder möglich ist.

 

Ursprünglich war geplant, die Flächen zwischen den neu entstehenden Urnenerdgrabstätten und den vorhandenen, verkleinerten Reihen- und Familiengrabstätten als Rasenflächen anzulegen. Da zum jetzigen Zeitpunkt lediglich stückweise Flächen mit Urnenerdgrabstätten entstehen, jedoch keine größeren, zusammenhängenden Rasenflächen, wäre der Pflegeaufwand für diese Flächen sehr hoch. Bis auf weiteres sollten diese Bereiche mit Split aufgefüllt werden.

 

Seitens des Gemeinderats wird diese Maßnahme entsprechend diskutiert. Da man sich jedoch bzgl. der zukünftigen Flächenversiegelung bzw. –begrünung nicht einigen kann wird seitens des Bürgermeisters vorgeschlagen die Behandlung der weiteren Vorgehensweise zurückzustellen und bis dahin einen Vorschlag zusammen mit dem Bauhof zu erarbeiten. Die Behandlung im Gemeinderat soll anschließend im Frühjahr 2021 nachgeholt werden.

 

Dreiecksteil - Anonymes Urnengrab

 

Im Dreiecksteil wurden seit 2019 zwei anonyme Urnenbeisetzung im Zuge von Beisetzungen von Amts wegen durchgeführt. Genutzt wurde hierfür eine Fläche, die an die dort vorhandenen Urnenerdgrabstätten angrenzt.

 

 

Bislang ist die Fläche in ihrem Ursprungszustand belassen worden, sollte jedoch mit einfachen baulichen Maßnahmen als Grabstätte hergerichtet und somit kenntlich gemacht werden.

 

Denkbar wäre die Einfassung dieses Bereiches mit Pflastersteinen und der Anbringung eines Schildes, dass auf den Standort des anonymen Urnengrabes hinweist.

 

Desweiteren sind im Dreiecksteil die freien Grabstätten durch den gemeindlichen Bauhof zu pflegen und ggf. mit Rindenmulch oder schwarzer Folie herzurichten.

 

 

 

Neuester Friedhofsteil

 

Im neuesten Friedhofsteil stehen im Bereich der Wege und Gräber keine größeren Veränderungen an. Lediglich am Verbindungsweg vom Dreiecksteil zum neuesten Teil sollte die Hangbepflanzung gänzlich entfernt und als Rasenfläche hergerichtet werden.

 

 

Weiterhin sind auch hier die freien Grabplätze durch den gemeindlichen Bauhof zu pflegen und herzurichten.

 

Sowohl die Sitzgelegenheiten als auch die Hängevorrichtungen für Gießkannen sind auf dem gesamten Friedhofsgelände zwischenzeitlich in die Jahre gekommen.

 

 

Es erscheint sinnvoll, im Zuge der Neuanschaffung von Sitzgelegenheiten für den Marktplatz, auch die Sitzgelegenheiten auf dem gemeindlichen Friedhof zu erneuern. Ferner sollte die Pulverbeschichtung an den Hängevorrichtungen für Gießkannen erneuert werden.

 

Seitens des Gemeinderats werden diese Maßnahme entsprechend diskutiert. Da man sich jedoch bzgl. der zukünftigen Flächenversiegelung bzw. –begrünung nicht einigen kann wird seitens des Bürgermeisters vorgeschlagen die Behandlung der weiteren Vorgehensweise zurückzustellen und bis dahin einen Vorschlag zusammen mit dem Bauhof zu erarbeiten. Zudem soll geprüft werden, ob ein punktueller Austausch des vorhandenen Friedhofsmobiliars möglich ist. Die Behandlung im Gemeinderat soll anschließend im Frühjahr 2021 nachgeholt werden.


Nach diesem Tagesordnungspunkt erscheint Gemeinderatsmitglied Ansgar Eich verspätet zur Sitzung.