Haushaltssatzung des
Markt Schöllkrippen (Landkreis Aschaffenburg)
für das Haushaltsjahr
2021
Aufgrund derArt. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf 9.693.934,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf 6.283.119,00 €
festgesetzt.
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden auf 500.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 2.583.550 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ( A ) 350 v.H.
b) für die Grundstücke ( B ) 380 v.H.
2) Gewerbesteuer
350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
Schöllkrippen, den Markt Schöllkrippen
Marc Babo
1. Bürgermeister
Beschluss:
Der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird das gemeindliche
Einvernehmen erteilt.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
17 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |