Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Haushaltssatzung des

Markt Schöllkrippen (Landkreis Aschaffenburg)

für das Haushaltsjahr

2021

 

Aufgrund derArt. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf            9.693.934,00 €

 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf            6.283.119,00 €

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden auf 500.000 festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 2.583.550 festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ( A )                    350 v.H.

b) für die Grundstücke ( B )                                                                  380 v.H.

 

2) Gewerbesteuer                                                                         350 v.H.

 

§ 5

 

Der chstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach  dem

Haushaltsplan wird auf 1.000.000 festgesetzt.

 

§ 6

 

 

Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.

 

 

 

 

Schöllkrippen, den                                                                                                          Markt Scllkrippen

 

 

 

Marc Babo

1. Bürgermeister


Beschluss:

Der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

17

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0