Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

In seiner öffentlichen Sitzung vom 27.10.2020 hat der Marktgemeinderat Schöllkrippen das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben „Erweiterung von Bürofläche im Dachgeschoss“ in der Industriestraße 2a in Schöllkrippen erteilt.

 

Nach Prüfung der Stellplätze hat das Landratsamt Aschaffenburg festgestellt, dass für das Bauvorhaben die Stellplatzpflicht nicht vollständig erfüllt wird.

 

Laut der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) müssen im vorliegenden Fall insgesamt 18 Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Dies ist für 2 Stellplätze auf dem Baugrundstück oder in der gesetzlich noch zulässigen Nähe (Art. 47 Abs. 3 Nr.2 BayBo) nicht möglich, weil der Grundstückszuschnitt und der vorhandene Bauabstand die notwendige Fläche nicht hergeben.

 

Deshalb hat sich der Bauherr in einer Stellplatzablösevereinbarung bereit erklärt, die zwei fehlenden Stellplätze zu einem Gesamtbetrag von 3.000,00 € abzulösen (1.500,00 € je Stellplatz).

 

Die entsprechende Vereinbarung wurde bereits vom Bauherr und von Bürgermeister Babo unterzeichnet und liegt dem Landratsamt zur weiteren Prüfung vor.

 

Der Ablösebetrag wird mit Unanfechtbarkeit der Baugenehmigung fällig und ist dann innerhalb von 14 Tage zu überweisen.