Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Bauherr hat mit Planungsunterlagen vom 09.03.2021 einen Antrag auf Vorbescheid bezüglich der Nutzungsänderung im EG von Verkaufs- zu Büroflächen und einer Gebäudeaufstockung zu Wohnzwecken in der Hauptstraße 26 in Schöllkrippen-Schneppenbach vorgelegt.

 

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Im vorliegenden Fall ist folgendes festzustellen:


Der Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Schöllkrippen stellt das Baugrundstück als Dorfgebiet (MD) nach § 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar.

Die beantragte Art der Nutzung (hier: Wohnen und nicht störendes Gewerbe) ist in diesem Gebiet zulässig.

 

Auch das beantragte Maß der Nutzung (Zahl der Vollgeschosse, Grundflächen- und Geschossflächenzahl) ist mit der umliegenden Bebauung konform.

 

Weiterhin fügt sich das geplante Vorhaben gestalterisch (Dachform, -neigung, etc.) in die vorhandene Bebauung ein.

 

Bezüglich der Erschließung ist festzustellen, dass die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden und benutzbar sind. Die Zufahrt über eine öffentliche, ausgebaute Verkehrsfläche ist uneingeschränkt möglich. Die Erschließung ist somit gesichert.

 

Da die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen.

 

Die bauordnungsrechtliche Beurteilung (insbesondere die Fragen zum Brandschutz und zum Abstandsflächenrecht) obliegt dem Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde.


Beschluss:

Zu dem Bauvorhaben „Nutzungsänderung im EG: Verkaufsflächen zu Büroflächen und Gebäudeaufstockung zu Wohnzwecken“ in der Hauptstraße 26 wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0

 

Ausschussmitglied Mike Steigerwald ist bei der Beschlussfassung noch nicht anwesend.