Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 30.07.2019 hat der Marktgemeinderat Schöllkrippen die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Am Keilrain – 2. Erweiterung“ im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 3596, 3893, 3592, 3587, 3586 und Teilflächen der Flurnummern 3589, 3590 und 3597 der Gemarkung Schöllkrippen. Entsprechend dem gültigen Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Schöllkrippen wird das Neubaugebiet als allgemeines Wohngebiet nach § 4 der Baunutzungsverordnung festgesetzt.

 

Das Büro Richter/Schäffner aus Aschaffenburg wurde mit Beschluss vom 10.09.2019 mit der Planung beauftragt und hat einen Planentwurf mit Textteil ausgearbeitet, welcher nun vom Gremium gebilligt werden kann.

 

Der Entwurf in der Fassung vom 22.04.2021 sieht vor, dass 18 Bauplätze mit Einzelhausbebauung entstehen. Weiterhin ist eine Fußweg-Verbindung der neu entstehenden Straße zur Straße „Alter Weinberg“ vorgesehen.

 

Auszug aus dem Planentwurf vom 22.04.2021

 

Vom Marktgemeinderat sollte in diesem Zuge über die Einfriedungshöhe entlang der Straße beraten werden. Die Verwaltung empfiehlt hier in Absprache mit dem Landratsamt folgende Vorgehensweise:

-       Stützmauern und Einfriedungen entlang der Straße mit max. 0,50 m. So entsteht zum einen ein einheitliches Straßenbild und keinen massiven Mauern entlang des Gehweges. Zum anderen ist ab einer Höhe von 0,50 m eine Absturzsicherung anzubringen.

-       Nach der Einfriedung ist ein Rücksprung von 1,00 m vorzusehen. Dann kann wiederum eine Stützmauer bzw. Einfriedung mit 1,30 m errichtet werden.

-       Stützmauern und Einfriedungen rückwärtig und seitlich bis max. 1,30 m zulässig. Ausgenommen hiervon sind Sichtschutzzäune von bis zu 1,80 m Höhe auf einer Länge von jeweils 5,00 m je seitlicher und rückwärtiger Grundstücksgrenze.

 

 

 

Mit den vorgeschlagenen Festsetzungen besteht Einverständnis. Eine einheitliche Regelung im Baugebiet wird begrüßt.

 

Nach Vorstellung des Planentwurfes durch Frau Richter entsteht eine kurze Diskussion, ob Photovoltaikanlagen als verpflichtend festgesetzt werden sollten.

Hier wird folgende Vorgehensweise festgelegt:

-       Die Möglichkeit einer zwingenden Festsetzung von Photovoltaikanlagen in zukünftigen Verfahren wird abgeprüft.

-       Weiterhin werden die gemeindlichen Vergaberichtlinien dementsprechend angepasst, dass für die Errichtung einer PV-Anlage „Punkte“ vergeben werden können.

 

 

Sofern Einverständnis mit dem vorgelegten Entwurf besteht, kann die Begründung vom Büro Richter/Schäffner ausgearbeitet und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Verwaltung durchgeführt werden (§ 3 Abs. 1 BauGB).

 

Die Beteiligung der Behörden erfolgt durch das Büro Richter/Schäffner (§ 4 Abs. 1 BauGB).

 

Weiterhin wurde von Seiten der Verwaltung eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) in Auftrag gegeben. Diese wird im Laufe des Jahres fertig gestellt.

 

 


Beschluss:

 

  1. Der Entwurf vom 22.04.2021 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Keilrain – 2. Erweiterung“ wird einschließlich des Textteils gebilligt.

 

  1. Das Bauatelier Richter wird beauftragt, die Möglichkeit einer zwingenden Festsetzung von Photovoltaikanlagen im Bebauungsplan im Zuge der frühzeitigen Beteiligung zu prüfen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergaberichtlinien entsprechend anzupassen, damit für die Errichtung einer Photovoltaikanlage „Punkte“ erhalten werden können.

 

  1. Das Bauatelier Richter wird mit der Ausarbeitung der Begründung und anschließender Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss vom 30.07.2019 ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Es wird bestätigt, dass kein nach Art. 49 GO persönlich beteiligtes Mitglied des Gemeinderates an Beratung und Abstimmung teilgenommen hat. 

Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0