Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Bürgermeister stellt die mögliche Verkehrsführung der Zuwegung zu Kompostieranlage, Deponie und ggf. Recyclinghof als Vorabinformation vor. Sie entspricht mit Ausnahme des Schlenkers im Bereich der derzeitigen Zufahrt zum Grünabfallplatz den Planungen im Rahmen des Kernwirtschaftswegenetzes.

Die Förderfähigkeit der Maßnahme wird derzeit noch vom ALE geprüft. Es steht eine Förderung in Höhe von 65 % der Nettobaukosten und auch der Planungskosten in Aussicht. Zusätzlich sind 10 % Förderung im Rahmen der Mitgliedschaft im ILEK zu erwarten, insgesamt somit 75 %.

Eine Grundvoraussetzung hierfür ist bereits erfüllt: Sämtliche Verkehrsflächen befinden sich schon in Gemeindeeigentum.

Noch zu klären ist die Kostenbeteiligung von Günter Zang für die Zuwegung zu der geplanten Kompostieranlage.

Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen des Bürgermeisters zur Kenntnis.