Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

Seitens des Bauherren wurde, entgegen der bereits vorgestellten Planvariante, auf Anraten des Landratsamtes, eine weite Variante mit einer Drehung der Firstrichtung des Neubaus um 90° eingereicht. Damit soll ein städtebaulich einheitliches Bild im Zusammenhang mit dem bereits bestehenden Nachbargebäude in der Spessartstraße 15 erreicht werden.

 

Aus planungsrechtlicher Sicht ergeben sich gemäß § 34 BauGB dadurch jedoch keine neuen Erkenntnisse. Somit kann auch zu dieser Planvariante, analog zur bereits letzten Beschlussfassung am 25.01.2021, das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.


Beschluss:

Zu dem Bauvorhaben „Umbau Scheune in ein Wohnhaus mit Teilabriss – Drehung Firstrichtung“ in der Bayernstraße 1 wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

7

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0