Sitzung: 12.04.2021 Grundstücks- und Bauausschuss Schöllkrippen
Beschluss: zugestimmt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Sachverhalt:
Seitens des Bauherren wurde, entgegen der bereits vorgestellten Planvariante, auf Anraten des Landratsamtes, eine weite Variante mit einer Drehung der Firstrichtung des Neubaus um 90° eingereicht. Damit soll ein städtebaulich einheitliches Bild im Zusammenhang mit dem bereits bestehenden Nachbargebäude in der Spessartstraße 15 erreicht werden.
Aus planungsrechtlicher Sicht ergeben sich gemäß § 34 BauGB dadurch jedoch keine neuen Erkenntnisse. Somit kann auch zu dieser Planvariante, analog zur bereits letzten Beschlussfassung am 25.01.2021, das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.
Beschluss:
Zu dem Bauvorhaben „Umbau Scheune in ein Wohnhaus mit Teilabriss – Drehung Firstrichtung“ in der Bayernstraße 1 wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
7 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |