Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Am 29.04.2019 legte der Malerbetrieb Büttner einen Kostenvoranschlag für die Renovierung der Fassade am Sackhaus vor. Die Arbeiten sind zuvor mit dem Architekturbüro „Studio Baukultur“, Herrn Schmilinsky, abgestimmt worden. Das Angebot schließt mit 42.653,50 €, brutto.

 

Die Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis wurde final am 09.10.2020 beantragt und am 05.02.2021 mit verschiedenen Auflagen erteilt. Am 25.03.2021 wurde der Antrag auf Zuschuss vom Landkreis Aschaffenburg mit 1.425 € gemäß Förderrichtlinien positiv verbeschieden.

 

Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn liegt seitens des Bezirks vor, die abschließende Zuschusshöhe wird per Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Der Bezirkszuschuss beläuft sich bei einem Fördersatz von 17,5 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes i.H.v. 14.333,33 €, voraussichtlich auf 2.508,33 €.

 

Die Firma Büttner, Westerngrund hatte Anfang des Jahres bestätigt, dass der Preis für den Kostenanschlag weiterhin als Auftragswert zugrunde gelegt werden kann. Der Auftrag über 42.653,50 €, brutto sollte an den Malerbetrieb Büttner vergeben werden. Somit verbleibt ein voraussichtlicher Eigenanteil für den Markt Schöllkrippen i.H.v. 38.720,17 €.

 

Die jährlichen Ausbesserungsarbeiten werden zurzeit vom Malerbetrieb Büttner über ein Jahres-Wartungs LV abgerechnet. Herr Büttner verfügt über die nötige Erfahrung mit denkmalgeschützten Fassaden.

Weiterhin ist es erforderlich, für anstehende Fragen das Architekturbüro „Studio Baukultur“ hinzuzuziehen.

 

Die Verwaltung klärt, ob ein nichtblendender Farbton für den Fassadenanstrich gewählt werden kann.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Renovierung der Sackhausfassade an den Malerbetrieb Büttner, Westerngrund, für 42.653,50 €, brutto zu vergeben.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0