Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der öffentlichen Sitzung des Grundstück- und Bauausschusses vom 12.04.2021 hat Bürgermeister Babo bereits über die Zuwegung zum Keilrainhof berichtet.

 

Zwischenzeitlich hat das Ingenieurbüro FKS eine grobe Kostenschätzung für diese Zuwegung vorgelegt. Demnach liegen die Kosten bei ca. 382.375 € netto (455.026 € brutto).

 

Vom Amt für Ländliche Entwicklung wurde in einem Anschreiben die grundsätzliche Förderfähigkeit bescheinigt. Eine abschließende Prüfung findet jedoch erst nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen statt.

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit auf eine Förderung in Höhe von 65 % der Nettobaukosten und auch der Planungskosten. Zusätzlich sind 10% Förderung im Rahmen der Mitgliedschaft im ILEK zu erwarten, insgesamt somit 75 %, 286.708 €.

 

Eine weitere Grundvoraussetzung für eine Antragsstellung bei Amt für ländliche Entwicklung ist, dass sämtliche benötigte Flächen im Eigentum der Gemeinde sind. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall erfüllt. Weiterhin muss die Fläche im Kernwegekonzept vorgesehen sein. Auch diese Voraussetzung ist, mit Ausnahme des Schlenkers im Bereich der Zufahrt der Deponie, erfüllt. Kleinere Abweichungen vom Kernwegekonzept sind jedoch möglich. 

 

 

Der Marktgemeinderat hat nun einen Grundsatzbeschluss zu fassen, ob eine Förderung durch das ALE angestrebt werden soll. Dieser Beschluss ist zwingende Grundlage für eine Antragstellung.

 

Im Gremium besteht Einigkeit, dass ein Ausbau gemäß der Förderrichtlinie des ALE alternativlos ist.


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat stimmt den Plänen, die Zufahrt zur Kompostieranlage, zur Deponie und zum Grünabfallplatz im Rahmen des Kernwegenetzes auszubauen, zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten und den Antrag auf Förderung fertigzustellen.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0