Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Bauherr hat mit Planungsunterlagen vom 18.05.2021 einen Antrag auf Vorbescheid bezüglich des Neubaus von Wohnungen und Gewerbebauten auf der Flur Nr. 275, Gemarkung Schneppenbach, vorgelegt.

 

Der Bauherr möchte im Rahmen dieses Vorbescheides abklären, bis zu welcher „Tiefe“ eine Bebauung sowohl zum Wohnen, als auch für Gewerbe zulässig ist.

 

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Im vorliegenden Fall ist folgendes festzustellen:

 

Der Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Schöllkrippen stellt das Baugrundstück im vorderen Grundstücksbereich als Dorfgebiet (MD) nach § 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar. Der restliche Teil des Grundstückes ist als Grünfläche dargestellt.

 

 

Die beantragte Art der Nutzung (hier: Wohnen und Gewerbe) ist im Dorfgebiet nach § 5 der BauNVO zulässig.

 

Weiterhin wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 12.04.2021 das gemeindliche Einvernehmen für eine landwirtschaftliche Halle in der Goethestraße 10 in Aussicht gestellt. Eine Entscheidung des Landratsamts Aschaffenburg steht hier noch aus.

Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte demnach auch hier das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden. Weiterhin ist festzustellen, dass die Landschaftsschutzgrenze durch die vorgenommene Einzeichnung nicht berührt wird.

 

Die bauordnungsrechtliche Beurteilung des Sachverhaltes obliegt dem Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde.


Beschluss:

Zu dem Bauvorhaben „Neubau von Wohnungen und Gewerbebauten“ auf der Flur Nr. 275, Gemarkung Schneppenbach wird das gemeindliche Einvernehmen sowohl für Wohnungen, als auch für Gewerbe in Aussicht gestellt.

 

Die Bebauung ist analog des F-Planes anzuwenden.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0