Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger und öffentlicher Belange für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Blinder Grund“ hat in der Zeit vom 17.06. bis zum 19.07.2019 stattgefunden.  

Die Behandlung der Stellungnahmen aus frühzeitiger Beteiligung erfolgte am 19.11.2019.

 

Die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes erfolgte im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB. In diesem Verfahren ist der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2021 zu fassen.

 

Der Marktgemeinderat hat deshalb darüber zu entscheiden, ob das Bauleitverfahren weiterverfolgt oder vorerst zurückgestellt werden soll.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird die Zurückstellung des Bauleitverfahrens empfohlen, da die Marktgemeinde momentan den Bebauungsplan „Am Keilrain – 2. Erweiterung“ aufstellt, welcher, im Gegensatz zum „Blinden Grund“, im gültigen Flächennutzungsplan bereits als Baufläche festgelegt ist und demnach eine gewisse Priorität hat.

Zusätzlich ist die Nachfrage für das Baugebiet „Blinder Grund“ im Vergleich zu anderen Baugebieten vergleichsweise gering. In den letzten 2 Jahren ging in der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen eine Anfrage ein. Die Nachfrage für die Baugebiete „Am Keilrain“ waren in den letzten Jahren durchgängig sehr groß.

 

Weiterhin wird erneut auf die möglichen Immissionen des Sportplatzes und des Dorfgemeinschaftshauses hingewiesen, welche sich in unmittelbarer Nähe zum Baugebiet befinden und somit zu einem enormen Konfliktpotential beitragen könnten.

 

Zusätzlich besteht durch die Nähe zum Schneppenbach die Gefahr von Hochwasserereignissen im Plangebiet.

 

Aufgrund der bestehenden Problematik mit Immissionen und Hochwasser sollten in Hofstädten, falls gewünscht, andere Gebiete für die Erschließung von neuem Bauland gewählt werden.

 

Die Zurückstellung des Verfahrens bedeutet, dass das Verfahren nach § 13 b BauGB zukünftig nicht mehr anzuwenden wäre. Eine Aufstellung des Bebauungsplans im Regelverfahren (inkl. Artenschutzprüfung) ist jedoch jederzeit möglich. Dabei wäre der Flächennutzungsplan mit anzupassen.


Beschluss:

Das Bauleitverfahren für den Bebauungsplan „Blinder Grund“ wird zurückgestellt.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

17

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0