Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 28.06.2021 hat der Marktgemeinderat den Durchführungsvertrag für die Errichtung eines Ärzte- und Wohnhauses auf dem Grundstück Flur Nr. 1416, Gemarkung Schöllkrippen, gebilligt.

 

Das Bebauungskonzept sieht vor, dass auf dem Baugrundstück ein Ärzte- und Bürogebäude sowie ein Wohnhaus durch einen privaten Bauherrn errichtet werden soll.

 

Nach Rücksprache mit Kreisbaumeisterin Frau Freytag wurde festgestellt, dass zur Umsetzung eines solchen Vorhabens die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB erforderlich ist.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Teilfläche der Flur Nr. 1416, Gemarkung Schöllkrippen.

 

 

Die genaue Ausarbeitung des Bauvorhabens ist vom Bauherren in einem Vorhabens- und Erschließungsplan darzustellen.

 

Die entstehenden Kosten für das Bauleitverfahren sind vom Antragsteller zu tragen. Ein entsprechender Durchführungsvertrag nach § 11 und § 12 BauGB wurde durch die Verwaltung ausgearbeitet und in der nichtöffentlichen Sitzung am 28.06.2021 vom Marktgemeinderat gebilligt und dem Antragsteller zur Unterschrift vorgelegt. 

 

 


Beschluss:

 

1. Für eine Teilfläche der Flur Nr. 1416, Gemarkung Schöllkrippen, wird ein qualifizierter, vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 und § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Schule-Sport-Freizeitanlagen – 2. Änderung“.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

 

4. Es wird bestätigt, dass kein nach Art. 49 GO persönlich beteiligtes Mitglied des Marktgemeinderates an der Beratung und Abstimmung teilgenommen hat.


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

17

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0