Beschluss:
Für die festgestellte Jahresrechnung 2019 wird vom Marktgemeinderat Schöllkrippen gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 GO die Entlastung erteilt.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
17 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |