Sachverhalt:
|
|
|
Im Rahmen der letzten Tarifrunde im Herbst
2020 haben sich die Tarifvertragsparteien darauf geeinigt, für die
Beschäftigten im kommunalen Bereich eine Gehaltsumwandlung zum Zwecke des
Fahrradleasings zu ermöglichen. Aufgrund der Komplexität des Themas liegen erst
seit kurzem Durchführungshinweise hierzu vor.
Mit der tariflichen Regelung wird die
Möglichkeit geschaffen, Bestandteile des Entgelts zur Nutzung steuerlicher
Vorteile zu Zwecken des Leasings von Fahrrädern im Sinne des § 63
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) umzuwandeln. Dies ist durch eine
Ergänzung des Arbeitsvertrages zu regeln.
Für die Gewährung dieser Möglichkeit an die
Beschäftigten sprechen nicht nur ökologische Gründe. Die Maßnahme dient auch
der Gesundheitsförderung der Mitarbeiter und leistet nicht zuletzt auch einen
Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. In der
Privatwirtschaft sind solche Zusatzleistungen der Arbeitgeber bereits üblich.
Die Leasingmöglichkeit besteht aktuell nur
für Tarifbeschäftigte, weil es im Beamtenbereich noch an einer gesetzlichen
Grundlage fehlt. Auf Landesebene werden bereits Gespräch zur Übernahme der
Regelung im Beamtenbereich geführt.
Entgeltumwandlungen erfolgen derzeit beim
Markt Schöllkrippen auf tarifvertraglicher Basis für Maßnahmen der
Altersvorsorge.
Für die Umsetzung des Modells
„Dienstradleasing“ ist folgende Vorgehensweise erforderlich:
- Beschluss
des Gemeinderates, dass die Gehaltsumwandlung für das Modell
„Dienstradleasing“ zugelassen wird.
- Ermittlung
eines geeigneten Anbieters (Dienstleisters) durch Vergleichsangebote (es
gibt hier mehrere Anbieter, wie Jobrad, Bike-Leasing, mein Dienst-rad).
- Rahmenleasingvertrag
mit einem Anbieter (die Entgeltumwandlung ist nur bei Vereinbarungen mit
diesem Vertragspartner möglich).
- Einzelvertragliche
Regelung zum Arbeitsvertrag als Dreiecksgeschäft zwischen Gemeinde-Arbeitnehmer-Dienstleister.
Das Gehaltsumwandlungsmodell ist für den
Arbeitgeber kostenneutral. Eine Arbeitgeber-Ausfallversicherung wird über die
Leasingrate finanziert.
Beschluss:
Die
Gehaltsumwandlung für das Modell „Dienstradleasing“ wird zugelassen.
Die Abwicklung hat
wie oben genannt zu erfolgen.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
17 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |