Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

 

 

 

Im Rahmen der letzten Tarifrunde im Herbst 2020 haben sich die Tarifvertragsparteien darauf geeinigt, für die Beschäftigten im kommunalen Bereich eine Gehaltsumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings zu ermöglichen. Aufgrund der Komplexität des Themas liegen erst seit kurzem Durchführungshinweise hierzu vor.

 

Mit der tariflichen Regelung wird die Möglichkeit geschaffen, Bestandteile des Entgelts zur Nutzung steuerlicher Vorteile zu Zwecken des Leasings von Fahrrädern im Sinne des § 63 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) umzuwandeln. Dies ist durch eine Ergänzung des Arbeitsvertrages zu regeln.

 

Für die Gewährung dieser Möglichkeit an die Beschäftigten sprechen nicht nur ökologische Gründe. Die Maßnahme dient auch der Gesundheitsförderung der Mitarbeiter und leistet nicht zuletzt auch einen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. In der Privatwirtschaft sind solche Zusatzleistungen der Arbeitgeber bereits üblich.

 

Die Leasingmöglichkeit besteht aktuell nur für Tarifbeschäftigte, weil es im Beamtenbereich noch an einer gesetzlichen Grundlage fehlt. Auf Landesebene werden bereits Gespräch zur Übernahme der Regelung im Beamtenbereich geführt.

 

Entgeltumwandlungen erfolgen derzeit beim Markt Schöllkrippen auf tarifvertraglicher Basis für Maßnahmen der Altersvorsorge.

 

Für die Umsetzung des Modells „Dienstradleasing“ ist folgende Vorgehensweise erforderlich:

 

  • Beschluss des Gemeinderates, dass die Gehaltsumwandlung für das Modell „Dienstradleasing“ zugelassen wird.

 

  • Ermittlung eines geeigneten Anbieters (Dienstleisters) durch Vergleichsangebote (es gibt hier mehrere Anbieter, wie Jobrad, Bike-Leasing, mein Dienst-rad).

 

  • Rahmenleasingvertrag mit einem Anbieter (die Entgeltumwandlung ist nur bei Vereinbarungen mit diesem Vertragspartner möglich).

 

  • Einzelvertragliche Regelung zum Arbeitsvertrag als Dreiecksgeschäft zwischen Gemeinde-Arbeitnehmer-Dienstleister.

 

Das Gehaltsumwandlungsmodell ist für den Arbeitgeber kostenneutral. Eine Arbeitgeber-Ausfallversicherung wird über die Leasingrate finanziert.

 


Beschluss:

 

Die Gehaltsumwandlung für das Modell „Dienstradleasing“ wird zugelassen.

 

Die Abwicklung hat wie oben genannt zu erfolgen.

 

 

 


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

17

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0