Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 25.06.2021 hat Gemeinderatsmitglied Norbert Ries mitgeteilt, dass er sein Amt zum 31.07.2021 niedergelegt. Er macht damit von der Möglichkeit des Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG Gebrauch.

 

Der Bürgermeister fasst die wesentlichen Tätigkeiten und Ämter, die Norbert Ries in den vergangenen Jahrzehnten im Dienste der Gemeinde und seiner Mitbürger in verschiedenen Gremien und Institutionen ausgeführt bzw. ausgeübt hat und überreicht ihm im Namen des gesamten Gemeinderats ein Präsent und eine Dankurkunde des Marktes Schöllkrippen.

 

Norbert Ries bedankt sich bei den Bürgermeistern und allen Gemeinderatsmitgliedern, mit denen er seit 1996 zusammengearbeitet hat.


Beschluss:

 

Gemeinderatsmitglied Norbert Ries hat mit Schreiben vom 25.06.2021 die Niederlegung seines Amtes zum 31.07.2021 erklärt. Sein Ausscheiden aus dem Marktgemeinderat Schöllkrippen wird festgestellt.

 

Als nächster Listennachfolger ist Herr Paul Feichtinger von seiner Wahl zu verständigen.

 

Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

1

 

Norbert Ries nimmt an der Abstimmung nicht teil.

 

 

Weitere Vorgehensweise:

 

Der nächste Nachrücker für Herrn Norbert Ries ist Herr Paul Feichtinger.

 

Der Bürgermeister wird ihn unverzüglich von seiner Wahl verständigen. Dieser muss binnen einer Woche erklären, ob er die Wahl annimmt und bereit ist, den Eid zu leisten oder ein Gelöbnis abzulegen (Art. 47 Abs. 1 GLKrWG).

 

Nimmt der Listennachfolger das Ehrenamt vorbehaltlos an, ist der Listennachfolger ordnungsgemäßes Gemeinderatsmitglied.

 

Das neue Mitglied muss zur nächsten Sitzung des Gemeinderates geladen werden und den Eid leisten bzw. ein Gelöbnis ablegen.