Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 25.06.2021 hat Gemeinderatsmitglied
Norbert Ries mitgeteilt, dass er sein Amt zum 31.07.2021 niedergelegt. Er macht
damit von der Möglichkeit des Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG Gebrauch.
Der Bürgermeister fasst die wesentlichen
Tätigkeiten und Ämter, die Norbert Ries in den vergangenen Jahrzehnten im
Dienste der Gemeinde und seiner Mitbürger in verschiedenen Gremien und
Institutionen ausgeführt bzw. ausgeübt hat und überreicht ihm im Namen des
gesamten Gemeinderats ein Präsent und eine Dankurkunde des Marktes
Schöllkrippen.
Norbert Ries bedankt sich bei den
Bürgermeistern und allen Gemeinderatsmitgliedern, mit denen er seit 1996
zusammengearbeitet hat.
Beschluss:
Gemeinderatsmitglied Norbert Ries hat mit Schreiben vom 25.06.2021 die
Niederlegung seines Amtes zum 31.07.2021 erklärt. Sein Ausscheiden aus dem
Marktgemeinderat Schöllkrippen wird festgestellt.
Als nächster
Listennachfolger ist Herr Paul Feichtinger von seiner Wahl zu verständigen.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
16 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
1 |
Norbert Ries nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Weitere Vorgehensweise:
Der nächste Nachrücker für
Herrn Norbert Ries ist Herr Paul Feichtinger.
Der Bürgermeister wird ihn
unverzüglich von seiner Wahl verständigen. Dieser muss binnen einer Woche
erklären, ob er die Wahl annimmt und bereit ist, den Eid zu leisten oder ein
Gelöbnis abzulegen (Art. 47 Abs. 1 GLKrWG).
Nimmt der Listennachfolger
das Ehrenamt vorbehaltlos an, ist der Listennachfolger ordnungsgemäßes
Gemeinderatsmitglied.
Das neue Mitglied muss zur
nächsten Sitzung des Gemeinderates geladen werden und den Eid leisten bzw. ein
Gelöbnis ablegen.