Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Das Programm der Städtebauförderung muss jährlich im Herbst fortgeschrieben werden. Der Gemeinderat bestätigt mit seinem Beschluss, dass die geplanten Maßnahmen in der Planung soweit fortgeschritten sind, dass diese auch tatsächlich wie geplant umgesetzt werden können.

Für 2022 ist die Fortführung der Sanierungsberatung, die Sanierung Forsthaus mit Nebengebäuden, die Entwicklung eines Spiel-, Sport-, Freizeit- und Gesundheitszentrums im Bereich der Häfner-Ohnhaus-Straße und ein kommunales Förderprogramm vorgesehen.

Nachdem das aktuelle Förderprogramm bis zum 31.12.2021 Gültigkeit besitzt, soll es bis zum 31.12.2023 verlängert werden.

Die Bedarfsmitteilung gestaltet sich dementsprechend wie folgt:

 


Beschluss:

Die Bedarfsmitteilung für das Programmjahr 2022 der Städtebauförderung -Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten- wird nachträglich gebilligt.

Das Kommunale Förderprogramm des Marktes Schöllkrippen wird bis zum Jahr 2023 verlängert. Die Förderhöhe bleibt mit 30 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000 € unverändert.

 


Abstimmung:

 

Ja-Stimmen

17

Nein-Stimmen

0

pers. beteiligt

0