Das
Programm der Städtebauförderung muss jährlich im Herbst fortgeschrieben werden.
Der Gemeinderat bestätigt mit seinem Beschluss, dass die geplanten Maßnahmen in
der Planung soweit fortgeschritten sind, dass diese auch tatsächlich wie
geplant umgesetzt werden können.
Für
2022 ist die Fortführung der Sanierungsberatung, die Sanierung Forsthaus mit
Nebengebäuden, die Entwicklung eines Spiel-, Sport-, Freizeit- und
Gesundheitszentrums im Bereich der Häfner-Ohnhaus-Straße und ein kommunales
Förderprogramm vorgesehen.
Nachdem
das aktuelle Förderprogramm bis zum 31.12.2021 Gültigkeit besitzt, soll es bis
zum 31.12.2023 verlängert werden.
Die
Bedarfsmitteilung gestaltet sich dementsprechend wie folgt:
Beschluss:
Die
Bedarfsmitteilung für das Programmjahr 2022 der Städtebauförderung -Wachstum
und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten- wird nachträglich
gebilligt.
Das
Kommunale Förderprogramm des Marktes Schöllkrippen wird bis zum Jahr 2023
verlängert. Die Förderhöhe bleibt mit 30 % der förderfähigen Kosten, maximal
jedoch 10.000 € unverändert.
Abstimmung:
Ja-Stimmen |
17 |
Nein-Stimmen |
0 |
pers. beteiligt |
0 |